
Foto: SoVD
DÜSSELDORF (kobinet) In Nordrhein-Westfalen kritisiert der Landesverband des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), dass Haushalte im Bürgergeld-Bezug die Kosten der Unterkunft teilweise aus dem Regelsatz mit begleichen müssen, weil die Kommunen diese nur in „angemessenem“ Maße übernehmen. In einem Schreiben an Sozialminister Laumann kritisiert der NRW-Landesverband des Sozialverbands Deutschland neben den zu niedrigen Regelsätzen jetzt vor allem die sehr unterschiedliche Rechtsanwendung durch die Kommunen beim Thema Wohnkostenbeteiligung.








































