
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
München (kobinet) „Behinderte Menschen, die bisher in einer stationären Einrichtung gelebt haben und nun in eine private Mietwohnung umziehen wollen, haben Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe einschließlich häuslicher Pflege. Dies hat das Sozialgericht München (Az.: S 48 SO 131/23 ER) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.“ Darauf macht Volker Blasek in einem Beitrag auf der Internetplattform gegen.har!z.de aufmerksam.







































