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Berlin (kobinet) Berücksichtigt das deutsche Baurecht der Bundesländer die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Werden die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, aber auch bei Denkmälern berücksichtigt? Können die Länder sanktionieren, wenn die Vorgaben zum barrierefreien Bauen verletzt werden? Und ist das Genehmigen standardisierter Bautypen eine Gefahr für Barrierefreiheit? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder hinsichtlich dieser Fragen, der Vorgaben zu Barrierefreiheit und der Belange von Menschen mit Behinderungen untersucht. Die Auswertung der Untersuchung hat das Team kartografiert und in vergleichenden Übersichten zusammengestellt, wie die Bundesländer beim Bauen und Denkmalschutz verfahren. Im Ergebnis zieht die Monitoring-Stelle eine durchwachsene Bilanz: Trotz Unterschieden zwischen den Rechtsgrundlagen der Länder herrscht flächendeckend noch Handlungsbedarf. Das ist alarmierend, denn die Gesetze sind für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zentral.