Berlin (kobinet)
Heute ist der 7. Juli 2025.
kobinet ist eine Internet-Seite.
Dort stehen Nachrichten über Menschen mit Behinderungen.
Die Seite informiert über Rechte und Hilfen.
kobinet bedeutet: Koordinations-Stelle Behinderung im Netz.
Heute tagt zum ersten Mal eine wichtige Arbeits-Gruppe.
Die Arbeits-Gruppe heißt: Bund-Länder-Arbeits-Gruppe.
Eine Bund-Länder-Arbeits-Gruppe ist ein Team.
In dem Team arbeiten Menschen vom Bund zusammen.
Sie arbeiten auch mit Menschen von den Ländern zusammen.
Sie sprechen über wichtige Themen.
Bund bedeutet: Die Regierung von ganz Deutschland.
Länder bedeutet: Die 16 Bundes-Länder wie Bayern.
Oder wie Berlin.
Die Arbeits-Gruppe soll eine große Pflege-Reform planen.
Eine Pflege-Reform bedeutet: Die Regeln für Pflege werden verändert.
Die Politiker wollen die Pflege besser machen.
Sie ändern Gesetze und Regeln.
Das soll kranken Menschen helfen.
Das soll auch alten Menschen helfen.
Die Regierung hatte das versprochen.
Das steht im Koalitions-Vertrag.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Sie schreiben ihre Pläne auf.
Koalitions-Vertrag bedeutet: Vertrag zwischen den Regierungs-Parteien.
Viele Organisationen finden das gut.
Diese Organisationen helfen pflege-bedürftigen Menschen.
Sie helfen auch Menschen mit Behinderungen.
Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft findet das gut.
Diese Gesellschaft hilft Menschen mit Demenz.
Demenz ist eine Krankheit vom Gehirn.
Die Pflege-Versicherung hat viele Probleme.
Die Pflege-Versicherung ist eine Versicherung.
Alle Menschen in Deutschland zahlen Geld dafür.
Wenn jemand Pflege braucht, hilft die Versicherung.
Sie bezahlt einen Teil der Kosten.
Es gibt zu wenig Fach-Kräfte.
Fach-Kräfte bedeutet: Ausgebildete Pfleger und Pflegerinnen.
Es gibt auch Geld-Probleme.
Viele Menschen werden älter.
Deshalb brauchen mehr Menschen Pflege.
Die Arbeits-Gruppe ist wichtig.
Bund, Länder und Kommunen arbeiten zusammen.
Kommunen bedeutet: Städte und Gemeinden.
Sie wollen gute Lösungen finden.
Die Lösungen sollen für die Zukunft gut sein.
Die Betroffenen-Verbände sollen mit-arbeiten.
Betroffenen-Verbände sind Gruppen von Menschen.
Diese Menschen haben alle das gleiche Problem.
Sie schließen sich zusammen.
Dann können sie ihre Rechte besser durchsetzen.
Das steht im Gesetz Nummer 118 SGB 11.
SGB 11 ist ein Gesetz in Deutschland.
SGB bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch.
Das Gesetz regelt die Pflege-Versicherung.
Es hilft Menschen, die Pflege brauchen.
Die Arbeits-Gruppe kann viel erreichen.
Sie kann die Finanzierung sichern.
Sie kann die Pflege zu Hause verbessern.
Sie kann die Pflege insgesamt besser machen.
Die Pflege soll nachhaltig sein.
Nachhaltig bedeutet: Auch in Zukunft gut.
Die Betroffenen-Verbände sagen:
Menschen mit Pflege-Bedarf müssen mit-reden.
Menschen mit Behinderungen müssen mit-reden.
Auch ihre Familien müssen mit-reden.
Ihre Meinung ist sehr wichtig.
Die Verbände wollen mit-arbeiten.
Sie haben viel Erfahrung.
Sie kennen die Probleme der Menschen.
Die Politiker sollen auf sie hören.
Nur so wird die Reform gut.
Hintergrund:
Die Organisationen nach Gesetz 118 SGB 11 sind wichtig.
Sie vertreten pflege-bedürftige Menschen.
Sie vertreten Menschen mit Behinderungen.
Sie vertreten auch deren Familien.
Das ist ihr gesetzlicher Auftrag.
Sie arbeiten in verschiedenen Ausschüssen mit.
Zum Beispiel im Qualitäts-Ausschuss Pflege.
Ein Qualitäts-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
Die Gruppe prüft: Ist die Arbeit gut genug?
Sie macht Regeln für bessere Arbeit.
Dann wird die Arbeit besser.
Dort dürfen sie nicht mit-stimmen.
Aber sie dürfen Anträge stellen.
Sie dürfen auch beraten.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft arbeitet auch mit.
Sie hilft Menschen mit Demenz.
Demenz bedeutet: Vergesslichkeit im Alter.
Sie hilft auch deren Familien.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Heute, am 7. Juli 2025, tagt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um die Grundlagen für die im Koalitionsvertrag angekündigte große Pflegereform zu erarbeiten. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 SGB XI sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßen ausdrücklich den Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen in der Pflegeversicherung – von demografischem Wandel über Fachkräftemangel bis hin zu Versorgungsengpässen und Finanzierungsschwierigkeiten – ist es ein notwendiger und richtiger Schritt, Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten. Zugleich müssen die maßgeblichen Betroffenenverbände nach §118 SGB XI in das Verfahren eng einbezogen werden, heißt es in einer vom VdK verbreiteten Presseinformation.
Die Arbeitsgruppe bietet die Chance, Strukturfragen systematisch anzugehen, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern, die häuslichen Pflegearrangements zu verbessern und die pflegerische Versorgung insgesamt nachhaltig zu gestalten. Die maßgeblichen Betroffenenverbände betonen: „Die Stimme der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen darf in diesem Prozess nicht fehlen. Ihre Perspektive ist unverzichtbar, wenn es darum geht, eine zukunftssichere und den Bedarfen entsprechende Sorgestruktur vor Ort zu schaffen. Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse müssen in den Reformprozess integriert werden, um eine bedarfsgerechte Umstrukturierung sicherzustellen.“ Die Verbände nach §118 SGB XI seien bereit, sich konstruktiv in die Arbeit einzubringen und rufen die Entscheidungsträger dazu auf, die Betroffenenperspektive konsequent einzubeziehen.
Hintergrund:
Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen nach § 118 SGB XI vertreten im gesetzlichen Auftrag die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie deren An- und Zugehörigen in den Gremien der deutschen Selbstverwaltung im Bereich Pflege, insbesondere im Qualitätsausschuss Pflege, wo sie kein Stimmrecht – aber ein Antrags- und Mitberatungsrecht – haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt diese Arbeit von Anfang an als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Heute, am 7. Juli 2025, tagt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um die Grundlagen für die im Koalitionsvertrag angekündigte große Pflegereform zu erarbeiten. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 SGB XI sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßen ausdrücklich den Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen in der Pflegeversicherung – von demografischem Wandel über Fachkräftemangel bis hin zu Versorgungsengpässen und Finanzierungsschwierigkeiten – ist es ein notwendiger und richtiger Schritt, Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten. Zugleich müssen die maßgeblichen Betroffenenverbände nach §118 SGB XI in das Verfahren eng einbezogen werden, heißt es in einer vom VdK verbreiteten Presseinformation.
Die Arbeitsgruppe bietet die Chance, Strukturfragen systematisch anzugehen, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern, die häuslichen Pflegearrangements zu verbessern und die pflegerische Versorgung insgesamt nachhaltig zu gestalten. Die maßgeblichen Betroffenenverbände betonen: „Die Stimme der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen darf in diesem Prozess nicht fehlen. Ihre Perspektive ist unverzichtbar, wenn es darum geht, eine zukunftssichere und den Bedarfen entsprechende Sorgestruktur vor Ort zu schaffen. Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse müssen in den Reformprozess integriert werden, um eine bedarfsgerechte Umstrukturierung sicherzustellen.“ Die Verbände nach §118 SGB XI seien bereit, sich konstruktiv in die Arbeit einzubringen und rufen die Entscheidungsträger dazu auf, die Betroffenenperspektive konsequent einzubeziehen.
Hintergrund:
Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen nach § 118 SGB XI vertreten im gesetzlichen Auftrag die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie deren An- und Zugehörigen in den Gremien der deutschen Selbstverwaltung im Bereich Pflege, insbesondere im Qualitätsausschuss Pflege, wo sie kein Stimmrecht – aber ein Antrags- und Mitberatungsrecht – haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt diese Arbeit von Anfang an als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.




