Berlin (kobinet)
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat eine Untersuchung gemacht.
Untersuchung bedeutet: Etwas genau prüfen.
Man schaut sich etwas an.
Man will heraus-finden: Wie ist es wirklich?
Die Forscher haben die Bau-Gesetze der Bundes-Länder geprüft.
Forscher sind Menschen.
Sie wollen neue Sachen heraus-finden.
Sie machen viele Tests.
Sie schreiben dann auf: Was haben wir gelernt?
Sie wollten wissen: Werden Menschen mit Behinderungen beim Bauen beachtet?
Beachtet bedeutet: An etwas denken.
Du machst einen Plan.
Dabei denkst du an wichtige Sachen.
Die Forscher haben auch die Denkmal-Schutz-Gesetze geprüft.
Denkmal-Schutz bedeutet: Alte Häuser schützen.
Diese Häuser sind wichtig für unsere Geschichte.
Niemand darf sie kaputt machen.
Ein Denkmal ist ein altes Gebäude.
Das Gebäude ist wichtig für die Geschichte.
Die Forscher haben geschaut: Müssen auch Denkmäler barriere-frei sein?
Barriere-frei bedeutet: Ohne Hindernisse.
Menschen mit Behinderungen können überall hin.
Sie können alles nutzen.
Die Untersuchung zeigt: Es gibt noch viele Probleme.
In allen Bundes-Ländern müssen die Gesetze besser werden.
Das ist wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen brauchen barriere-freie Wohnungen.
Nur so können sie selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt bedeutet: Du entscheidest selbst.
Du brauchst keine Hilfe von anderen.
Du kannst dein Leben frei gestalten.
Aber es gibt viel zu wenige barriere-freie Wohnungen in Deutschland.
Die Ausnahme-Regeln sind zu locker.
Ausnahme-Regeln bedeutet: Besondere Regeln.
Normal gilt eine Regel für alle.
Aber manchmal gibt es Ausnahmen.
Dann gilt die Regel nicht für alle.
Das bedeutet: Bau-Firmen müssen oft nicht barriere-frei bauen.
Das ist schlecht für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt auch kaum Strafen.
Wenn Bau-Firmen nicht barriere-frei bauen passiert meist nichts.
Das muss sich ändern.
Leander Palleit arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Er sagt: Menschen mit Behinderungen brauchen barriere-freie Wohnungen.
Nur dann können sie selbst-bestimmt leben.
Aber nur 2 Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind wirklich barriere-frei.
Prozent ist eine Zahl.
Die Zahl zeigt Teile von 100.
50 Prozent bedeutet: Die Hälfte von 100.
Das Zeichen für Prozent ist: %.
Sabrina Prem arbeitet auch beim Institut.
Sie sagt: Die Bau-Gesetze der Länder sind schlecht.
Sie beachten Menschen mit Behinderungen zu wenig.
Das Institut fordert: Die Muster-Bau-Ordnung muss überarbeitet werden.
Muster-Bau-Ordnung bedeutet: Regeln für das Bauen.
Diese Regeln sagen: So muss man Häuser bauen.
Die Regeln gelten in ganz Deutschland.
Alle Bundes-Länder können diese Regeln nutzen.
Eine Muster-Bau-Ordnung ist eine Vorlage für die Länder.
Vorlage bedeutet: Ein Beispiel für etwas.
Eine Hilfe zum Nach-machen.
Die Länder können ihre eigenen Bau-Gesetze daran ausrichten.
Ausrichten bedeutet: Sich nach etwas richten.
Man nimmt etwas als Vorbild.
Man macht es dann ähnlich.
Die Bundes-Länder sollen ihre Bau-Gesetze verbessern.
Sie sollen mutiger sein.
Sie sollen mehr für Menschen mit Behinderungen tun.
Weitere Informationen gibt es hier:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Baurecht. Bund und Länder im Vergleich
Monitoring-Stelle bedeutet: Ein Büro.
Das Büro prüft wichtige Dinge.
Das Büro schaut: Werden Regeln eingehalten?
Das Büro berichtet dann über die Ergebnisse.
UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet: Die UN-Behinderten-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Er schützt Menschen mit Behinderungen.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Berücksichtigt das deutsche Baurecht der Bundesländer die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Werden die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, aber auch bei Denkmälern berücksichtigt? Können die Länder sanktionieren, wenn die Vorgaben zum barrierefreien Bauen verletzt werden? Und ist das Genehmigen standardisierter Bautypen eine Gefahr für Barrierefreiheit? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder hinsichtlich dieser Fragen, der Vorgaben zu Barrierefreiheit und der Belange von Menschen mit Behinderungen untersucht. Die Auswertung der Untersuchung hat das Team kartografiert und in vergleichenden Übersichten zusammengestellt, wie die Bundesländer beim Bauen und Denkmalschutz verfahren. Im Ergebnis zieht die Monitoring-Stelle eine durchwachsene Bilanz: Trotz Unterschieden zwischen den Rechtsgrundlagen der Länder herrscht flächendeckend noch Handlungsbedarf. Das ist alarmierend, denn die Gesetze sind für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zentral.
Der Anteil an barrierefreien Wohnungen sei überall viel zu niedrig angesichts der riesigen Versorgungslücke. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen seien zudem durchweg zu weit gefasst. Und Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben seien kaum vorgesehen, heißt es vonseiten der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention. „Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich. Es sind aber nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Auch Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, sieht Handlungsbedarf und plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung und des Baurechts der Bundesländer für eine flächendeckende Gewährleistung von Teilhabe: „Es ist leider immer noch so, dass die Landesbauordnungen den Belangen von Menschen mit Behinderungen kaum Gewicht beimessen und Barrierefreiheit dort viel zu nachrangig behandelt wird. Das gilt auch für Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben. Zwar haben einige Länder Sanktionsmöglichkeiten in Form von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen; sind jedoch die Ausnahmeregelungen schon zu weit gefasst, hilft dies nur bedingt.“
Um Barrierefreiheit in Deutschland Realität werden zu lassen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, bieten die Gesetze einen zentralen Anknüpfungspunkt. Das Institut plädiert für eine deutliche Überarbeitung der Musterbauordnung und verweist dafür auf die im Dezember 2024 erschienenen baufachlichen Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Schon jetzt sollten die Bundesländer ihre eigenen Landesbauordnungen überarbeiten und den Mut haben, über den aktuellen Wortlaut der Musterbauordnung hinaus gestaltend im Sinne der UN-BRK tätig zu werden.
Links zu weiteren Informationen:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Baurecht. Bund und Länder im Vergleich

Foto: omp
Berlin (kobinet) Berücksichtigt das deutsche Baurecht der Bundesländer die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Werden die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, aber auch bei Denkmälern berücksichtigt? Können die Länder sanktionieren, wenn die Vorgaben zum barrierefreien Bauen verletzt werden? Und ist das Genehmigen standardisierter Bautypen eine Gefahr für Barrierefreiheit? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder hinsichtlich dieser Fragen, der Vorgaben zu Barrierefreiheit und der Belange von Menschen mit Behinderungen untersucht. Die Auswertung der Untersuchung hat das Team kartografiert und in vergleichenden Übersichten zusammengestellt, wie die Bundesländer beim Bauen und Denkmalschutz verfahren. Im Ergebnis zieht die Monitoring-Stelle eine durchwachsene Bilanz: Trotz Unterschieden zwischen den Rechtsgrundlagen der Länder herrscht flächendeckend noch Handlungsbedarf. Das ist alarmierend, denn die Gesetze sind für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zentral.
Der Anteil an barrierefreien Wohnungen sei überall viel zu niedrig angesichts der riesigen Versorgungslücke. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen seien zudem durchweg zu weit gefasst. Und Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben seien kaum vorgesehen, heißt es vonseiten der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention. „Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich. Es sind aber nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Auch Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, sieht Handlungsbedarf und plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung und des Baurechts der Bundesländer für eine flächendeckende Gewährleistung von Teilhabe: „Es ist leider immer noch so, dass die Landesbauordnungen den Belangen von Menschen mit Behinderungen kaum Gewicht beimessen und Barrierefreiheit dort viel zu nachrangig behandelt wird. Das gilt auch für Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben. Zwar haben einige Länder Sanktionsmöglichkeiten in Form von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen; sind jedoch die Ausnahmeregelungen schon zu weit gefasst, hilft dies nur bedingt.“
Um Barrierefreiheit in Deutschland Realität werden zu lassen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, bieten die Gesetze einen zentralen Anknüpfungspunkt. Das Institut plädiert für eine deutliche Überarbeitung der Musterbauordnung und verweist dafür auf die im Dezember 2024 erschienenen baufachlichen Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Schon jetzt sollten die Bundesländer ihre eigenen Landesbauordnungen überarbeiten und den Mut haben, über den aktuellen Wortlaut der Musterbauordnung hinaus gestaltend im Sinne der UN-BRK tätig zu werden.
Links zu weiteren Informationen:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Baurecht. Bund und Länder im Vergleich




