Berlin (kobinet)
Die ISL ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen.
ISL bedeutet: Interessen-Vertretung Selbst-Bestimmt Leben in Deutschland.
Eine Interessen-Vertretung kämpft für andere Menschen.
Sie setzt sich für die Rechte ein.
Sie spricht für Menschen vor Behörden.
Zum Beispiel: Ein Verein kämpft für Arbeiter.
Die ISL sagt: Politiker sollen aufhören über ein Register zu sprechen.
Ein Register ist eine Liste.
In der Liste stehen wichtige Informationen.
Die Informationen sind geordnet.
Zum Beispiel: Eine Liste mit allen Vereinen in einer Stadt.
In diesem Register sollen Menschen mit psychischen Behinderungen stehen.
Das ist falsch und gefährlich.
Konservative Politiker wollen dieses Register.
Sie sagen: Menschen mit psychischen Behinderungen sind gefährlich.
Das stimmt nicht.
Die ISL sagt: Diese Idee ist wie rechtes Gedanken-Gut.
Das darf nicht normal werden.
Ein Register würde Menschen diskriminieren.
Diskriminierung bedeutet unfaire Behandlung.
Eine Person wird schlechter behandelt als andere.
Das bedeutet: Menschen werden schlecht behandelt.
Das Register würde auch Menschen-Rechte verletzen.
Alle Menschen haben gleiche Rechte.
Diese Rechte gelten überall.
Die Politiker haben falsche Ideen über psychische Behinderungen.
CDU-Politiker Carsten Linnemann hatte eine schlechte Idee.
Er sagte: Wir brauchen Register für Rechts-Extremisten und Islamisten.
Rechts-Extremisten sind Menschen mit gefährlichen Ideen.
Sie sind gegen Demokratie.
Sie wollen andere Menschen verletzen.
Sie denken: Nur ihre Gruppe ist wichtig.
Islamisten sind Menschen mit extremen Ideen.
Sie missbrauchen die Religion Islam.
Sie wollen anderen Menschen ihre Ideen aufzwingen.
Sie sind gegen Demokratie und Freiheit.
Wir brauchen auch Register für psychisch kranke Menschen.
Hier ist der Link zum Artikel.
Die Innen-Minister haben sich getroffen.
Sie haben einen Beschluss gemacht.
Der Beschluss hat einen langen Namen: Integriertes Risiko-Management bei Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Integriertes Risiko-Management bedeutet: Gefahren früh erkennen.
Alle Bereiche arbeiten zusammen.
Sie planen gemeinsam gegen Gefahren.
Das macht die Arbeit sicherer.
Hier ist der Link zur Presse-Mitteilung.
Der Beschluss sagt: Ärzte sollen Informationen über psychische Krankheiten weitergeben.
Die Polizei soll diese Informationen bekommen.
Menschen sollen Medikamente nehmen müssen.
Menschen sollen Therapie machen müssen.
Das soll auch gegen ihren Willen passieren.
Die ISL sagt: Das ist alles falsch.
Hier sind die Gründe:
Menschen mit psychischen Behinderungen sind nicht gefährlicher als andere Menschen.
Das sagen auch die Psycho-Therapeuten.
Hier ist der Link zur Stellungnahme.
Menschen-Rechte sind wichtig.
Ärzte haben eine Schweige-Pflicht.
Schweige-Pflicht bedeutet: Man darf nicht über andere Menschen sprechen.
Zum Beispiel: Ein Arzt darf nicht sagen, welche Krankheit du hast.
Andere Menschen dürfen das nicht erfahren.
Das ist ein wichtiges Gesetz.
Das bedeutet: Ärzte dürfen nicht über ihre Patienten sprechen.
Das würde sich ändern.
Das ist ein Damm-Bruch.
Damm-Bruch bedeutet: Ein Damm geht kaputt.
Ein Damm ist eine hohe Mauer aus Erde oder Stein.
Der Damm hält das Wasser zurück.
Wenn der Damm bricht, läuft das Wasser raus.
Weniger Menschen würden Hilfe suchen.
Sie hätten Angst vor dem Register.
Das ist schlecht für alle.
Es gibt wirklich Probleme bei der Hilfe für Menschen mit psychischen Problemen.
Aber ein Register löst diese Probleme nicht.
Thomas Künneke arbeitet für die ISL.
Er hat einen Artikel geschrieben.
Hier ist der Link zum Artikel.
Künneke sagt: Wir brauchen ein besseres Hilfe-System.
Das System soll früh helfen.
Das System soll umfassend sein.
Das System soll koordiniert sein.
Wir brauchen keine Diskriminierung.
Wir brauchen keine Ausgrenzung.
Deutschland hat die UN-Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben.
UN-BRK ist die Abkürzung.
Die UN-Behinderten-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Er schützt Menschen mit Behinderungen.
Die Konvention sagt: Menschen mit Behinderungen haben Rechte.
Sie sollen Hilfe ohne Zwang bekommen.
Sie sollen nicht eingesperrt werden.
Nur weil sie eine Behinderung haben.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert den sofortigen Stopp der konservativen Gedankenspiele zur Registrierung von Menschen mit psychischen Behinderungen und die Rückkehr zu einer evidenzbasierten und menschenrechtskonformen Diskussion. Der Dynamik rund um ein zunächst von konservativen Politiker*innen geforderten Register für "psychisch kranke Straftäter" muss Einhalt geboten werden – rechtes Gedankengut darf nicht (erneut) normalisiert werden. Nicht nur wäre das Vorhaben stigmatisierend und bedrohe konkret Menschenrechte. Auch basiere die Forderung auf falschen Annahmen und verhindere, die systemischen Probleme bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen anzupacken, heißt es vonseiten der ISL.
So hatte zum Beispiel CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann phantasiert: „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“ Diesen Vorstoß von rechts nimmt die diesjährige Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen auf: Ein euphemistisch mit „Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“ betitelter Beschluss sieht nicht nur vor, Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen anderen Behörden, inklusive der Polizei, weiterzugeben, sondern auch die „verpflichtende Medikamenteneinnahme“ und Therapie unter stark herabgesetzten rechtlichen Voraussetzungen.
All jene, denen die Gleichsetzung von Menschen mit Behinderungen und rechtsextremen Gewalttätern nicht ad hoc aufstößt, erinnert die ISL, dass
- Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen als Gesamtgruppe nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit gewalttätig sind (vgl. auch die Stellungnahme der Bundes-Psychotherapeutenkammer),
- die Aufweichung menschenrechtlicher Standards und der ärztlichen Schweigepflicht einen rechtsethischen Dammbruch darstellt und
- in der Konsequenz weniger – nicht mehr Menschen – effektive Hilfe in Krisensituationen suchen würden sowie
- in der Tat dringender Handlungsbedarf bei der psychosozialen Versorgungslandschaft besteht, der aber so nicht angegangen wird.
In seinem Beitrag bei Kobinet fordert Thomas Künneke, Referent der ISL, daher Investitionen in ein „frühes, umfassendes und koordiniertes Hilfesystem“, statt „Diskriminierung und Ausgrenzung“ unter dem Vorwand einer „Schutzmaßnahme“ weiter zu zementieren. Nicht zuletzt mahnt Künneke, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert hat: „Die Konvention fordert eine menschenrechtsbasierte, zwangsfreie Unterstützung und sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung ihrer Freiheit beraubt werden dürfen.“

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert den sofortigen Stopp der konservativen Gedankenspiele zur Registrierung von Menschen mit psychischen Behinderungen und die Rückkehr zu einer evidenzbasierten und menschenrechtskonformen Diskussion. Der Dynamik rund um ein zunächst von konservativen Politiker*innen geforderten Register für "psychisch kranke Straftäter" muss Einhalt geboten werden – rechtes Gedankengut darf nicht (erneut) normalisiert werden. Nicht nur wäre das Vorhaben stigmatisierend und bedrohe konkret Menschenrechte. Auch basiere die Forderung auf falschen Annahmen und verhindere, die systemischen Probleme bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen anzupacken, heißt es vonseiten der ISL.
So hatte zum Beispiel CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann phantasiert: „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“ Diesen Vorstoß von rechts nimmt die diesjährige Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen auf: Ein euphemistisch mit „Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“ betitelter Beschluss sieht nicht nur vor, Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen anderen Behörden, inklusive der Polizei, weiterzugeben, sondern auch die „verpflichtende Medikamenteneinnahme“ und Therapie unter stark herabgesetzten rechtlichen Voraussetzungen.
All jene, denen die Gleichsetzung von Menschen mit Behinderungen und rechtsextremen Gewalttätern nicht ad hoc aufstößt, erinnert die ISL, dass
- Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen als Gesamtgruppe nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit gewalttätig sind (vgl. auch die Stellungnahme der Bundes-Psychotherapeutenkammer),
- die Aufweichung menschenrechtlicher Standards und der ärztlichen Schweigepflicht einen rechtsethischen Dammbruch darstellt und
- in der Konsequenz weniger – nicht mehr Menschen – effektive Hilfe in Krisensituationen suchen würden sowie
- in der Tat dringender Handlungsbedarf bei der psychosozialen Versorgungslandschaft besteht, der aber so nicht angegangen wird.
In seinem Beitrag bei Kobinet fordert Thomas Künneke, Referent der ISL, daher Investitionen in ein „frühes, umfassendes und koordiniertes Hilfesystem“, statt „Diskriminierung und Ausgrenzung“ unter dem Vorwand einer „Schutzmaßnahme“ weiter zu zementieren. Nicht zuletzt mahnt Künneke, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert hat: „Die Konvention fordert eine menschenrechtsbasierte, zwangsfreie Unterstützung und sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung ihrer Freiheit beraubt werden dürfen.“




