
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist erfolgt und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf liegen vor. Jetzt geht es darum, zu überlegen und zu beraten wie der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden soll. Dazu bereitet das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Konferenz vor, welche am 27.Februar 2024 im bcc Berlin Congress Center stattfinden wird.






































