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Aktion Schichtende: Warten auf Reformvorschläge des Werkstättensystems

Logo: Budget für Arbeit nutzen
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Foto: Netzwerk Artikel 3

Berlin (kobinet) Seit August 2023 wirbt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) mit der "Aktion Schichtende in Werkstätten für behinderte Menschen" für die verstärkte Nutzung des Budget für Arbeit bzw. des Budget für Ausbildung, um eine Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zum Beginn des neuen Jahres wartet die ISL gespannt darauf, welche Vorschläge das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Reform des Werkstättensystems vorlegen und welche Gesetzesinitiativen vorgeschlagen werden. Nach Veröffentlichung einer Studie über das Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen und über Alternativen zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat das Ministerium im Herbst eine Vielzahl von Gesprächen und einen Dialogprozess zur Reform des Werkstättensystems durchgeführt. Nun müssten nach Ansicht der ISL konkrete Vorschläge vorgelegt werden.



Während behinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, monatlich lediglich ein durchschnittliches Entgelt von 226 Euro bekommen, werden sie bei einer Beschäftigung im Rahmen des Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht nur sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern erhalten natürlich auch mindestens den Mindestlohn, wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch. Trotz dieser alternativen Fördermöglichkeiten und klarer Ansagen des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, dass das System der Werkstätten zugunsten inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten dringend verändert werden muss, fließen weiterhin Milliarden in das Aussonderungssystem der Werkstätten für behinderte Menschen, kritisiert die ISL. Vor allem Bayern hat zum Jahresende noch einmal Millionen von Euro aus der Ausgleichsabgabe an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts regelt nun ab 1. Januar 2024, dass zukünftig keine Mittel mehr aus der Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden können. Dass diese Regelung nur mit Widerständen durchgesetzt werden konnte und wie groß die Beharrungskräfte der Sonderwelten in Deutschland noch sind, zeigt ein aktueller Bericht im Bayerischen Staatsanzeiger.

Link zum Bericht im Bayerischen Staatsanzeiger vom 12. Januar 2024

Kritisiert wird von vielen Akteur*innen in diesem Bereicht auch, dass die Werkstätten für behinderte Menschen ihrem Vermittlungsauftrag auf den allgemeinen Arbeitsmarkt so gut wie nicht nach kommen. 2019 wurden von den ca. 300.000 Werkstattbeschäftigten gerade einmal 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt“, kritisierte beispielsweise Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3.

Um die Aufklärung behinderter Menschen über ihre Möglichkeiten zu unterstützten, betreibt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) gemeinsam mit einigen Projektpartnern seit kurzem ein Projekt mit dem Titel „Budgetkompetenz – Initiative zum Budget für Arbeit und Ausbildung“. „Mit diesem Projekt wollen wir gemeinsam mit unseren erfahrenen Projektpartnern auf diesem Gebiet einen einfacheren Zugang zum Budget für Arbeit oder Ausbildung ermöglichen. Wir wollen eine kompetente Beratung für die praktische Umsetzung anbieten und behinderte Menschen dazu befähigen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelangen,“ fasst es Wiebke Schär, Projektleiterin bei der ISL zusammen. Sie betont weiter: „Zudem wendet sich das Modellprojekt an Arbeitgeber*innen, die sozialversicherungspflichtige Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze im Rahmen der Budgets verwirklichen wollen. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Betriebe gelegt, die Werkstattbeschäftigte bereits auf Außenarbeitsplätzen beschäftigen.“ Bestehende Unterstützungsangebote für Fachdienste oder Beratungsstellen erhalten zudem Informationen, Schulungsangebote und Praxisbeispiele, um die Umsetzung der Budgets zu fördern. Für Budgetnutzer*innen wird eine Interessenvertretung im Sinne des Peer-Supports aufgebaut. Komplettiert werden die Projektangebote durch eine Informations- und Vernetzungsplattform.

Das Budget für Arbeit ist für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer Behinderung bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, weil sie entweder voll erwerbsgemindert bzw. werkstattberechtigt sind. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, ihr Recht aus Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wahrzunehmen, als behinderter Mensch Arbeit frei wählen zu dürfen und seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu verdienen.

Das Projekt wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert und ist auf vier Jahre ausgelegt. Projektpartner sind Access (Erlangen), die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB), BBD Neuss und integra Lübeck.

Link zu weiteren Infos zum Budget für Arbeit: www.budgetfuerarbeit.de

Die ISL weist zudem auch auf den Roman „Zündeln an den Strukturen“ hin, der sich mit der Situation behinderter Menschen in und vor allem mit Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt, hin. Am 8. Dezember 2023 hat die ISL eine Online-Lesung zum Roman durchgeführt, die im Rahmen des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL) veröffentlicht wurde.

Link zum Podcast mit der Lesung des Roman

Link zu Infos zum Roman

Link zum kobinet-Bericht zur Aktion Schichtende vom 6. Dezember 2023

Link zum kobinet-Bericht zur Aktion Schichtende vom 7. November 2023

Link zum kobinet-Bericht zur Aktion Schichtende vom 6. Oktober 2023

Link zum kobinet-Bericht zur Aktion Schichtende vom 6. September 2023

Link zum kobinet-Bericht zur Aktion Schichtende vom 4. August 2023