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Neuer EU-Behindertenausweis nahm entscheidende Hürde

Katrin Langensiepen freut sich über Abstimmungserfolg im EU-Sozialausschuss
Katrin Langensiepen freut sich über Abstimmungserfolg im EU-Sozialausschuss
Foto: Katrin Langensiepen

Brüssel (kobinet) "Riesen Erfolg! Einstimmig haben wir im Sozialausschuss im #EU Parlament den Vorschlag für einen EU-Behindertenausweis abgestimmt!" Mit diesem Post auf X bringt die Europaabgeordnete der Grünen Katrin Langensiepen ihre Freude über das Abstimmungsergebnis im Sozialausschuss des Europäischen Parlaments vom 11. Januar 2024 zum Ausdruck. "Neuer EU-Behindertenausweis kommt: Ein erster Schritt für EU-Freizügigkeit für alle" titelt die selbst mit einer Behinderung lebende Katrin Langensiepen dementsprechend auch die von ihr versandte Presseinformation zur neuen Entwicklung.



„Reisen, Arbeiten, Studieren in einem anderen EU-Land? Was für viele selbstverständlich scheint, ist es für Menschen mit Behinderungen oft nicht. Denn die Anerkennung von nationalen Behindertenstatus und damit verbundene Hilfen und Vergünstigungen hören an der Grenze zum anderen EU-Mitgliedstaat auf. Der neue EU-Behindertenausweis soll das ändern. Heute hat der Sozialausschuss im EU-Parlament mit großer Mehrheit für einen Richtlinienvorschlag gestimmt. Nächste Woche stimmt das Plenum ab und dann geht es direkt in den Trilog mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission“, teilte die Schattenberichterstatter für die Grünen und interparlamentarische Koordinatorin für die Belange für Menschen mit Behinderungen Katrin Langensiepen in einer Presseinformation mit.

„Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Gerade im Punkto Reisen wird der neue EU-Behindertenausweis das Leben von 80 Millionen Menschen in der EU sichtbar erleichtern. Gleichberechtigter Zugang zu Hilfen, egal ob für einen deutschen, französischen oder griechischen Menschen mit Behinderung, das ist der Leitgedanke hinter dem neuen Ausweis. Er soll Menschen mit Behinderungen endlich die Sicherheit geben, dass ihr nationaler Behindertenstatus von Behörden und Dienstleistern in einem anderen EU-Land anerkannt wird und ihnen somit Zugang zu jeweils national geltenden Vorteilen geben. Die Zeiten ständiger Unsicherheit sollen damit vorbei sein“, erklärte Katrin Langensiepen. „Seit Jahren fordern wir Grünen und Aktivist*innen diesen Ausweis – jetzt scheinen wir kurz vor dem Ziel. Das Parlament steht geschlossen hinter dem Vorhaben. Jetzt liegt es vor allem an den Mitgliedstaaten mitzugehen.“

„Inländer-Diskriminierung“, Umsetzungsaufwand und Mehrbelastung, dürften gerade von Deutschland nicht als Ausreden genommen werden, einen starken EU-Behindertenausweis zu blockieren oder im Bereich Verkehr zu verwässern. Reisenden Menschen mit Behinderungen für einen kurzen Zeitraum nationale Vorteile und Hilfen zu garantieren, sei das Minimum an europäischer Solidarität, die man erwarten könne, betonte die Grünen-Politikerin. „Denn auch, wenn der neue Ausweis ein Meilenstein ist, müssen wir uns klar machen, dass wir von echter EU-Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen noch weit entfernt sind. Im aktuellen Richtlinienvorschlag soll der EU-Ausweis nur für einen Zeitraum von drei Monaten gelten, Sozialleistungen sind davon ausgenommen. Menschen mit Behinderungen, die zum Arbeiten und Studieren in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen, müssen ihren Behindertenstatus nach wie vor ‚beweisen‘ und einen neuen nationalen Behindertenausweis beantragen, um notwendige Unterstützung zu bekommen. Dieser oft demütigende Prozess kann sich monatelang in die Länge ziehen. Wenn eine Person mit einer Behinderung ihren Wohnsitz wechselt, werden ihre Rechte und Assistenzleistungen oft sofort eingestellt. Die Folge: Die Person bekommt dann weder von dem einen noch dem anderen EU-Land Hilfen“, betonte Katrin Langensiepen.

Menschen, die auf Assistenz oder besondere Vorkehrungen angewiesen sind, überlegen es sich deshalb zweimal, bevor sie in ein anderes EU-Land ziehen. Wenn sie Hilfen nicht aus eigener Tasche zahlen möchten oder können, wird der Gedanke eines Praktikums, Studiums oder Jobs im EU-Ausland oft verworfen. Das ist nach Ansicht von Katrin Langensiepen eine klare Diskriminierung. „Menschen mit Behinderungen haben genauso das Grundrecht, sich im EU-Ausland auszuprobieren, wie alle anderen auch. Uns Grünen war es hier wichtig, mehr Flexibilität zu garantieren. Das EU-Parlament fordert nun, dass während eines laufenden Verfahrens der EU-Ausweis Vorrang hat und die nationalen Rechte erhalten bleiben sollen, bis ein neuer nationaler Ausweis ausgestellt wird. Auch Teilnehmende mit Behinderungen europäischer Projekte, wie Erasmus, sollen damit Anspruch auf Unterstützung haben. Als langfristige Vision wollen wir Grünen aber die demütigende Praxis beenden, dass Menschen mit Behinderungen ihre Einschränkungen immer wieder aufs Neue beweisen müssen. Außerdem wollen wir weiter am Punkt Barrierefreiheit arbeiten. Denn was nützt mir eine Vergünstigung für die Bahn, wenn die Bahn nicht barrierefrei ist oder ich nicht in Museen, Bibliotheken und andere öffentliche Gebäude komme?“

Nach Ansicht von Katrin Langensiepen ist also noch viel zu tun für die Freizügigkeit und gleiche Chancen von Menschen mit Behinderungen. Der neue EU-Behindertenausweis markiere einen bedeutenden Schritt, auf dem man aufbauen und weiterdenken könne. „Wir müssen alles daran setzen, dass er so schnell wie möglich umgesetzt wird. Menschen mit Behinderungen haben lange genug darauf gewartet”, stellte Katrin Langensiepen klar.

Was der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vorsieht:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0512

Der Richtlinienvorschlag will die Einführung eines physischen und gleichzeitig digitalen EU-Behindertenausweises in allen Mitgliedstaaten – zusätzlich zum nationalen Ausweis (dieser wird nicht ersetzt).

Damit sollen Menschen mit Behinderungen für eine kurze Zeit von drei Monaten alle öffentlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, die jeweils national gelten.

Damit wird es Menschen mit Behinderungen leichter, in anderen EU-Ländern:

– Vergünstigungen im Kultur- und Tourismusbereich

– Vergünstigungen im (Nah-)verkehr für sich und ihre Assistenz

– Assistenzleistungen im Zug und öffentlichem Nahverkehr

wahrzunehmen.

Ein Beispiel: Wenn in Frankreich für Menschen mit Behinderungen die Maut kostenfrei ist, gilt dies nun auch für alle anderen EU-Bürger*innen mit Behinderungen, wenn sie im Sommerurlaub die Autobahn in Frankreich nutzen.

Von der Karte ausgenommen ist jeglicher Anspruch auf Sozialleistungen.

Zusätzliche Forderungen des EU-Parlamentes:

– Zwischenlösungen für Menschen mit Behinderungen, die sich länger als drei Monate im EU-Ausland aufhalten.

– In zwei Fällen sollen Ausnahmen gelten und es möglich sein, mit dem EU-Behindertenausweis auch Assistenzleistungen in Anspruch zu nehmen. Für:

1. Inhaber*innen eines europäischen Behindertenausweises, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Arbeit aufzunehmen oder sich in eine Bildungseinrichtung einschreiben – bis zu dem Moment der Anerkennung des neuen nationalen Behindertenstatus.

2. Inhaber*innen eines europäischen Behindertenausweises, die an einem EU-Mobilitätsprogramm teilnehmen, und zwar für die Dauer dieses Programms.

– Nach drei Jahren soll die EU-Kommission auch die Übertragbarkeit von Sozialleistung, Sozialschutz und Sozialhilfen prüfen.

– Der Ausweis soll kostenlos sein.

– Die Kommission soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine europäische Sensibilisierungskampagne durchführen.

– Jeder Mitgliedstaat soll eine barrierefreie Webseite betreiben, auf der transparent einsehbar ist, welche Vorteile national gelten. Auf einer zentralen EU-Webseite, die barrierefrei und alle 24 EU-Sprachen bereitstellt, sollen die relevanten Informationen gesammelt und auf die nationalen Webseiten verlinkt werden.

Link zur Presseinformation der Grünen im Europäischen Parlament zum Thema

Lesermeinungen

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Marion
12.01.2024 10:27

Massive Kritik – Leider fehlt es an substanziellen Fakten in diesem Beitrag. Bitte vorher genauer die Ergebnisse der EU berücksichtigen, denn der EU-Schwerbehindertenausweis ist so nicht ganz zu bewerten, wie hier dargestellt, denn nationales Recht wird hier stark berücksichtigt und eine „Schwerbehinderung“, anerkannt im Land A, kann im Land B immer noch anders bewertet werden, das zurecht. Somit ist der EU-Schwerbehindertenausweis eher was für Reisende, weniger für „Auswanderer“ oder residente.