
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) veranstaltete am 18. September 2023 einen Online-Workshop für Betroffene zum Thema „neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege“. Hintergrund ist, dass der vorgängige Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege (AKI) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP Nr. 24 im Leistungsverzeichnis) mit Ende der Übergangsfrist zum 31.10.2023 in den neuen § 37c SGB V überführt wird und entsprechende Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren. Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt wurden, benötigen jetzt AKI. Deutlich wurde beim Workshop nach Informationen der ISL, dass der Informationsbedarf immens ist und die Politik noch immer nicht wahrhaben will, dass Versorgungen gefährdet sind, wie es im Bericht der ISL zum Workshop heißt.









































