
Foto: BSK
Krautheim (kobinet) Anläßlich der heute am 8. November 2023 stattfindenden öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages von 14:00 bis 16:00 Uhr im Zuge der geforderten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), stellt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) zwei zentrale Forderungen in den Vordergrund, die für die effektive Bekämpfung von Diskriminierung im privaten und öffentlichen Bereich unerlässlich sind. Der Verband fordert nun Taten statt Worte, um eine umfassende Barrierefreiheit endlich gesetzlich zu verankern.







































