
Foto: Maurice Weiss
Berlin (kobinet) Dass noch Platz in Artikel 3 des Grundgesetzes ist, in dem es um das Benachteiligungsverbot verschiedener benachteiligter Gruppen geht, das machte Natalie Rosenke von der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung für das Bündnis AGG Reform Jetzt bei einer Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes diese Woche im Reichstag deutlich. Zudem verwies sie darauf, dass es auch bei der Umsetzung des Benachteiligungsverbots – und dabei vor allem beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – noch viel Luft nach oben gibt. Ein breites Bündnis von Organisationen hatte hierzu bereits im Januar 2023 eine Vielzahl an Vorschlägen gemacht, die immer noch auf die Umsetzung warten. „Viel erreicht und noch viel vor! 75 Jahre Grund(gesetz) zum Feiern!“ So lautet der Titel der Veranstaltung, zu der die SPD-Bundestagsfraktion am 15. Mai 2024 ins Reichstagsgebäude eingeladen hatte.






































