
Foto: Parlamentsredaktion/Photo SIMONIS
Wien (kobinet) Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer vor kurzem getroffenen Entscheidung die Geburt eines unerwünschten behinderten Kindes als Schadensfall anerkannt. „Der Arzt, der bei der Pränataldiagnostik das Fehlen eines Oberarmes übersehen hatte, wurde zum Schadenersatz der nicht nur behinderungsbedingten Mehrkosten, sondern für die gesamte Lebensexistenz des Kindes verurteilt“, heißt es in einem Bericht der KLEINE ZEITUNG. Dr. Franz Joseph Huainigg, ehemaliger Behindertensprecher im österreichischen Parlament, der einen Elektrorollstuhl und ein Beatmungsgerät nutzt, hat in einem Gastkommentar für die KLEINE ZEITUNG dazu seine Meinung kundgetan.









































