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Berlin (kobinet) Trotz Sommerpause sind derzeit viele Verbände mit dem Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen beschäftigt, denn am 16. August 2024 endet die Frist für die Stellungnahme zu den Vorschlägen für Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Diese wurden nach der Sammlung von Ideen für den Aktionsplan und der Durchführung einer Reihe von Fachgesprächen vom Ministerium zusammengestellt. Das „Bündnis inklusives Gesundheitswesen“ hat im April 2024 deutlich gemacht, dass der Aktionsplan an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet werden muss und hat an einige Basiskonzepte der UN-Behindertenrechtskonvention erinnert. „Alle Vorschläge und Maßnahmen sind im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention beziehungsweise dieser Basiskonzepte zu prüfen und zu bewerten“, erläuterte H.-Günter Heiden, Koordinator des Bündnisses.






































