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Landesbehindertenbeauftragter stellte Bericht im Thüringer Kabinett vor

Joachim Leibiger an einem Mikrofon
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Foto: TLMB

Erfurt (kobinet) Am 6. August 2024 hat der Thüringer Landesbehindertenbeauftragte Joachim Leibiger Inhalte aus seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 – 2023 im Rahmen einer Regierungssitzung im Kabinett von Thüringen vorgestellt. Leibiger begrüßte den Austausch mit den Kabinettsmitgliedern und hat einige wegweisende Empfehlungen aus dem Bericht betont, um die Inklusion im Freistaat voranzutreiben. Der Landesbeauftragte legte in diesem Jahr seinen nunmehr 4. Tätigkeitsbericht vor. Die aktuelle Publikation beleuchtet seine Arbeit in der laufenden Legislaturperiode sowie die Anstrengungen seines Teams auf dem Weg zu mehr Inklusion und Teilhabe in Thüringen.



Zwar konnten mit der Gründung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit und der Einrichtung des Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramms wichtige Meilensteine erreicht werden, die Liste der fachlichen Empfehlungen und Forderungen an die Bundes- und Landespolitik ist jedoch lang. Und so äußert der Landesbeauftragte am Ende des 170 Seiten starken Berichts neben Lob vor allem auch Kritik und bemängelt die unzureichende Umsetzung der UN-Behindertenkonvention: „Das Ziel, Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Kontext, barrierefrei zu entwickeln, wird nur halbherzig umgesetzt.“

Zudem weist Joachim Leibiger auf den Zusammenhang zwischen gelebter Inklusion und einer demokratischen Gesellschaft hin und fordert Bund, Länder und Kommunen auf, „…sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.“ Diese Kritik richtet sich auch an die aktuelle Thüringer Landesregierung. Bei der Vorstellung des Berichts am 6. August wies der Beauftragte daher auf die Bedeutung von Inklusion als Querschnittsaufgabe hin.

Die G7-Staats- und Regierungschefs haben sich kürzlich in einem entsprechenden Beschluss klar zur Inklusion bekannt. Barrierefreiheit ist eine der Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft. Dieser wichtige Aspekt besitzt gerade in Thüringen unbestrittene Bedeutung: Denn jeder Fünfte zählt dort zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt die Überalterung der Bevölkerung. Barrierefreiheit schafft Möglichkeiten zur Teilhabe – in allen Lebensbereichen, angefangen von Schule, Bildung und Arbeitsmarkt über das Thema Wohnen bis hin zu Freizeitgestaltung und Tourismus, heißt es vonseiten des Beauftragten.

Hintergrund:

Die regelmäßige und verpflichtende Herausgabe eines Tätigkeitsberichtes ergibt sich für den TLMB aus dem Thüringer Inklusionsgesetz (ThürGIG). Mit dieser mindestens einmal in der laufenden Legislaturperiode vorzulegenden Publikation hat er dem Thüringer Landtag wie auch der Thüringer Landesregierung über seine Arbeit zu berichten.

Das Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen wurde im Jahr 2004 geschaffen. Seit 2016 bekleidet Joachim Leibiger diese Funktion. Im Jahr 2019 wurde der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen aus dem Zuständigkeitsbereich des TMASGFF herausgelöst und als Landesbeauftragter dem Landtag zugeordnet. Der vorliegende 4. Bericht betrachtet die Berichtsperiode 2019-2023.

Link zum 4. Tätigkeitsbericht