
Foto: advd
Berlin (kobinet) Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten und kann somit dieses Jahr seinen 18. Geburtstag - und damit die Volljährigkeit - feiern. Zum Feiern ist vielen Verbänden allerdings nicht zu Mute, denn das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung weist noch viele Lücken auf, die die Regierungskoalition durch die Reform des Gesetzes eigentlich schließen will. Eigentlich, denn bisher tut sich dazu im Bundesjustizministerium nichts. Deshalb weisen die kobinet-nachrichten um den 18. Geburtstag des AGG auf die zentralen Forderungen des Bündnisses hin, die 2023 vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) mit einer Serie von Sharepics zusammengestellt wurden. Die erste Forderung zielt auf die Ausweitung des Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ab, denn für diese gilt das AGG bisher nicht, was für viele völlig unverständlich ist.
„Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ausweiten: Das AGG gilt lediglich bei Diskriminierung in den Lebensbereichen Beschäftigung sowie Güter und Dienstleistungen. Der Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich des staatlichen Handelns, in dem aber häufig Diskriminierung stattindet (z.B. in der Verwaltung, im öffentlichen Nahverkehr oder Polizei).“ Mit diesem Tweet wies das Bündnis AGG Reform Jetzt auf seine erste von elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.
Link zum Tweet des Bündnisses mit der 1. Forderung
Die rot-grün-gelbe Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag die Reform des AGG angekündigt, heißt es im Tweet des Bündnisses. „Unterzeichnet unsere Stellungnahme mit den 11 Forderungen für die #AGGReform und werdet Mitglied des Bündnisses! https://agg-reform.jetzt/„, so die Aufforderung des Bündnisses von über 120 Organisationen.




