Menu Close

Wie divers, inklusiv und barrierefrei wird Gesundheitswesen?

Symbol Fragezeichen

Berlin (kobinet) Trotz Sommerpause sind derzeit viele Verbände mit dem Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen beschäftigt, denn am 16. August 2024 endet die Frist für die Stellungnahme zu den Vorschlägen für Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Diese wurden nach der Sammlung von Ideen für den Aktionsplan und der Durchführung einer Reihe von Fachgesprächen vom Ministerium zusammengestellt. Das "Bündnis inklusives Gesundheitswesen“ hat im April 2024 deutlich gemacht, dass der Aktionsplan an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet werden muss und hat an einige Basiskonzepte der UN-Behindertenrechtskonvention erinnert. "Alle Vorschläge und Maßnahmen sind im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention beziehungsweise dieser Basiskonzepte zu prüfen und zu bewerten“, erläuterte H.-Günter Heiden, Koordinator des Bündnisses.



Bei den genannten Konzepten des Bündnisses handelt es sich um Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. Gleichzeitig benannte das „Bündnis inklusives Gesundheitswesen“ fünf Big Points, also Maßnahmen, die unbedingt noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen sind. Dazu gehören ein Schutz vor Diskriminierung bei Gesundheitsleistungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); ein verbindlicher Einstieg in die Barrierefreiheit von Arztpraxen; eine verbesserte Regelversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Krankenhäusern; optimierte Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus sowie beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. „Der Aktionsplan sollte laut Koalitionsvertrag bereits Ende 2022 vorliegen“, berichtete Heiden. „Da jetzt die Zeit für konkrete Umsetzungsschritte knapp wird, sollten diese fünf Vorhaben unabhängig vom Aktionsplan sofort angegangen werden“.

Link zu den Basiskonzepten und zu den Big Points für den Aktionsplan

Im Bündnis inklusives Gesundheitswesen arbeiten die folgenden Organisationen zusammen:

Abilitywatch e.V. / Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. / Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. / Kellerkinder e.V. / LEBENSNERV – Stiftung zur Förderung der psychosomatischen MS-Forschung / LIGA Selbstvertretung – DPO Deutschland / NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. / Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
1 Lesermeinung
Neueste
Älteste
Inline Feedbacks
Alle Lesermeinungen ansehen
Heidi Eiselein
14.08.2024 05:39

Diese Punkte langfristig anzustreben, finde ich positiv.
Aber bereits heute gibt es Punkte die mit wenig Aufwand geändert werden könnten. Mir als Nutzerin von Mobilitätshilfsmitteln (Rollstuhl) wird als verlässliches Angebot üner Praxisinformationen im Internet angeboten.
Aus eigener Erfahrung habe ich festgestellt, dass es schwer war und noch immer ist, eine Überprüfung der Angaben bei den Homepageanbietern zu erreichen. Letztendlich konnte 1 Korrektur der Angaben über rollstuhlgerechte Zugänge nur über die gesetzl. etablierte Schlichtungsstelle erreicht werden.
Laut Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sind diese Angaben – die bindesweit veröffentlicht werden – nur FREIWILLIG von der Praxis änderbar.
Bei mir führte das mehrfach zu Terminvermittlungen die schlichtweg geplatzt sind, da die Angaben nicht stimmten oder Zugänge nur über Driite Pächter/Mieter möglich gewesen ist. Laut eigener Aussage eines Ladenbetreibers sei er nie gefragt worden, ob ihm das Recht sei, Patienten von Arztpraxen durch seine nichtlffentlichen Geschäftsräume ins Treppenhaus zu lassen. Er hat kedoch zu Öffnungszeiten den Patienten helfen wollen…
Alleine die Meldeoption der Homepagebetreiber, dass die Berufsvereinigung nach gesetzlichen Kriterien die Angaben überprüft oder nachfragt und somit für Patienten bei Eigenrecherche oder Vermittlung Zuverlässigkeit bestünde, wäre bereits heute dringend angeraten.