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Durchsetzung der Rechte im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stärken

Sharepic: Durchsetzung der Recht im AGG stärken
Sharepic: Durchsetzung der Recht im AGG stärken
Foto: advd

Berlin (kobinet) Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten und kann somit in Kürze seinen 18. Geburtstag feiern. Das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung weist allerdings noch viele Lücken auf, von denen die Regierungskoalition einige durch die Reform des Gesetzes eigentlich schließen will. Bisher tut sich dazu allerdings im Bundesjustizministerium nichts. Deshalb weisen die kobinet-nachrichten um den 18. Geburtstag des AGG auf die zentralen Forderungen des Bündnisses hin, die 2023 vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und dem Bündnis AGG Reform Jetzt mit einer Serie von Sharepics zusammengestellt wurden. Die zweite Forderung zielt auf die Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten der Rechte, um gegen Diskriminierungen vorgehen zu können, ab.



„2. Durchsetzung der Rechte stärken: Betroffene von Diskriminierung haben große Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie erleben den rechtlichen Weg oft als mühsam und belastend. Es sollte daher eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die es Antidiskriminierungsverbänden erlaubt, das Recht einer diskriminierten Person im eigenen Namen geltend zu machen. Außerdem braucht es ein Verbandsklagerecht, damit Antidiskriminierungsverbände auch unabhängig vom Einzelfall rechtlich vorgehen können.“ Mit diesem Tweet wies das Bündnis AGG Reform Jetzt 2023 auf die zweite von elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.

Link zum Tweet des Bündnisses AGG Reform Jetzt mit seiner 2. Forderung

Link zum Bericht über die erste Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt