
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die KfW-Bankengruppe informierte am 13.7.23 in ihrem Newsletter darüber, dass der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar ist. Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter*in wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Es können nur Anträge gestellt werden, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen worden sind. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert, Zuschüsse werden bis zu einer Höhe von 6.250 Euro gewährt, berichtet die hessische Landesbehindertenbeauftragte Rika Esser in ihrem Newsletter.








































