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Dresden (kobinet) Die Ausschreibung für die Neubesetzung des Sächsischen Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (SLI) wurde vor kurzem gestartet. Die vorschlagsberechtigen Verbände und Organisationen sind aufgefordert, bis zum 20. September Vorschläge für neue Mitglieder bei der Geschäftsstelle des Landesbeirats einzureichen. "Der Landesbeirat ist für mich ein wesentlicher Partner für den Austausch", erklärte Michael Welsch, Sächsischer Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. "Mit Hilfe des Beirats kann ich die Sichtweise der Menschen mit Behinderungen in meine Arbeit einbeziehen. Nur gemeinsam können wir Sachsen weiter inklusiver gestalten. Daher ermutige ich alle Interessierten, sich über die vorschlagsberechtigen Organisationen zu melden", heißt es auf der Internetseite der sächsischen Staatskanzlei.
Der Landesbeirat ist die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Er kann bis zu 28 Frauen und Männer umfassen. Dazu zählen etwa Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Betroffenen, kommunale Behindertenbeauftragte, Mitglieder von Selbstvertretungen oder Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Behindertenhilfe.
Die Berufung der neuen Mitglieder des Landesbeirats erfolgt am 1. Dezember 2023 für fünf Jahre vom Chef der Sächsischen Staatskanzlei Oliver Schenk. Entsprechend dem Sächsischen Inklusionsgesetz wird der Landesbeirat dann neu „Sächsischer Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen“ heißen. Die Mitglieder im Landesbeirat beraten den Landesinklusionsbeauftragten sowie ressortübergreifend die Sächsische Staatsregierung bei der Fortentwicklung der Behindertenpolitik“, heißt es in der Ausschreibung.




