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Österreichisches Parlament ändert Hausordnung

Fahne von Österreich
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Foto: public domain

Wien (kobinet) Derzeit ist das österreichische Parlament eines von ganz wenigen Gebäuden in Österreich, in dem Rollstuhlfahrer:innen per Hausordnung verpflichtend eine Begleitperson vorgeschrieben wird. Dies soll sich nach dem Umbau des Gebäudes und einer Intervention des Österreichischen Behindertenrats nun ändern, wie der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS berichtet.



„Die Hausordnung des Parlament schreibt aktuell in Ziffer 28 lit. c und 48 lit. c Rollstuhlfahrer:innen noch immer vor, dass sie NUR mit einer Begleitperson das Gebäude benutzen dürfen. Diese Bestimmung stammt noch aus einer Zeit vor dem Umbau, als das Gebäude nur äußerst mühsam erreichbar und kaum barrierefrei erschlossen war. ‚Die Barrierefreiheit war ein besonders wichtiger Leitgedanke der Sanierung‚, ist auf der Homepage des Parlaments zu lesen. Ein Aspekt wurde aber bisher nicht thematisiert. Trotz erfolgtem Umbau wird Rollstuhlfahrer:innen derzeit noch immer verpflichtend eine Begleitperson vorgeschrieben“, heißt es im BIZEPS-Bericht.

Link zum vollständigen BIZEPS-Bericht