
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Am 30. Juni 1994, also fast genau vor 30 Jahren, beschloss der Deutsche Bundestag die Grundgesetzergänzung mit dem Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Passend dazu hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und der Verein aktiv und selbstbestimmt (akse) im Rahmen ihrer Fachstellenarbeit behinderter Menschen für die Antidiskriminierungsberatungsstellen einen Online-Workshop zum Thema „Ableismus, Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen“ veranstaltet. Mehr als die Hälfte aller Beratungsstellen des zivilgesellschaftlichen Beratungsnetzes zu Antidiskriminierung „respekt*land“ konnten die Möglichkeit wahrnehmen, sich mit den Herausforderungen in der Beratung von Menschen mit Behinderungen in ihrer Arbeit auseinanderzusetzen und auszutauschen, heißt es in einer Presseinformation der ISL.









































