Berlin (kobinet) Seit mehr als vier Jahren kämpfen behinderte Arbeitgeber*innen in Berlin nun schon darum, dass ihre Assistent*innen genauso entlohnt werden, wie die Assistent*innen, die bei den beiden großen Berliner Assistenzdiensten angestellt sind. Nur wenn dies gewährleistet ist, haben die behinderten Arbeitgeber*innen eine Chance, neue Assistenzkräfte zu finden. Ansonsten wird das seit 1996 existierende Arbeitgeber*innen-Modell nicht mehr lange fortbestehen. Zum x-ten Mal gingen Menschen mit einem Assistenzbedarf daher am 10. Oktober 2024 für den Erhalt des Arbeitgeber*innen-Modells auf die Straße. Diesmal protestierten sie mit ihren Assistent*innen und der Unterstützung von ver.di vor der Senatsverwaltung für Soziales in Berlin-Kreuzberg.
Zu der ungleichen Entlohnung kam es, nachdem die beiden großen Assistenzdienste in Berlin im Jahr 2020 mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen haben. Demnach werden Assistent*innen, die dort beschäftigt sind, nach TV-L-Entgeltgruppe 5 (EG 5) bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne der bei behinderten Arbeitgeber*innen angestellten Assistent*innen nicht entsprechend der Löhne bei den Assistenzdiensten angehoben. Die behinderten Arbeitgeber*innen durften ihre Assistent*innen weiterhin nur nach der schlechter bezahlten Entgeltgruppe EG 3 entlohnen.
In mühsamer Kleinarbeit verhandelten die behinderten Arbeitgeber*innen für und mit ihren Assistent*innen unter dem Dach der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ebenfalls einen Tarifvertrag. Auf diese Weise konnte erreicht werden, dass auch die Assistent*innen der behinderten Arbeitgeber*innen nach EG 5 entlohnt werden. Abgesehen davon, dass laut einer so genannten Fachlichen Weisung der Senatsverwaltung für Soziales ihre Entlohnung nach EG 5 nur bis 31.12.2025 sichergestellt ist: Es gab mittlerweile bei den Assistenzdiensten die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Auch eine Lohnerhöhung bei den Assistenzdiensten steht an. Einen entsprechenden Änderungstarifvertrag haben die behinderten Arbeitgeber*innen auch verhandelt, aber die Senatsverwaltung für Soziales verweigert die Refinanzierung.
Wörtlich heißt es in einem Schreiben des zuständigen Staatssekretärs Aziz Bozkurt: „[D]ie von Ihnen begehrte Refinanzierungszusage Ihres Tarifvertrages kann und werde ich nicht vornehmen.“ Das heißt: Schon wieder sind die Assistent*innen der behinderten Arbeitgeber*innen schlechter gestellt als die Assistent*innen, die bei den Assistenzdiensten angestellt sind – obwohl sie die gleiche Arbeit verrichten. Die behinderten Arbeitgeber*Innen befürchten, dass auch diese Aktion keinen Durchbruch bringen wird. Weitere Gespräche und Aktionen werden erforderlich sein – sowohl bei der Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe als auch beim Finanzsenator Stefan Evers. Dies berichtet Martin Seidler im Auftrag der Tarifkommission der behinderten Arbeitgeber*innen aus Berlin.