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Immer noch Kampf für gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Assistenz in Berlin nötig

Protestierende vor der Berliner Senatsverwaltung für Soziales am 10.10.2024
Protestierende vor der Berliner Senatsverwaltung für Soziales am 10.10.2024
Foto: omp

Berlin (kobinet) Seit mehr als vier Jahren kämpfen behinderte Arbeitgeber*innen in Berlin nun schon darum, dass ihre Assistent*innen genauso entlohnt werden, wie die Assistent*innen, die bei den beiden großen Berliner Assistenzdiensten angestellt sind. Nur wenn dies gewährleistet ist, haben die behinderten Arbeitgeber*innen eine Chance, neue Assistenzkräfte zu finden. Ansonsten wird das seit 1996 existierende Arbeitgeber*innen-Modell nicht mehr lange fortbestehen. Zum x-ten Mal gingen Menschen mit einem Assistenzbedarf daher am 10. Oktober 2024 für den Erhalt des Arbeitgeber*innen-Modells auf die Straße. Diesmal protestierten sie mit ihren Assistent*innen und der Unterstützung von ver.di vor der Senatsverwaltung für Soziales in Berlin-Kreuzberg.

Zu der ungleichen Entlohnung kam es, nachdem die beiden großen Assistenzdienste in Berlin im Jahr 2020 mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen haben. Demnach werden Assistent*innen, die dort beschäftigt sind, nach TV-L-Entgeltgruppe 5 (EG 5) bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne der bei behinderten Arbeitgeber*innen angestellten Assistent*innen nicht entsprechend der Löhne bei den Assistenz­diensten angehoben. Die behinderten Arbeitgeber*innen durften ihre Assistent*innen weiterhin nur nach der schlechter bezahlten Entgeltgruppe EG 3 entlohnen.

In mühsamer Kleinarbeit verhandelten die behinderten Arbeitgeber*innen für und mit ihren Assistent*innen unter dem Dach der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ebenfalls einen Tarifvertrag. Auf diese Weise konnte erreicht werden, dass auch die Assistent*innen der behinderten Arbeitgeber*innen nach EG 5 entlohnt werden. Abgesehen davon, dass laut einer so genannten Fachlichen Weisung der Senatsverwaltung für Soziales ihre Entlohnung nach EG 5 nur bis 31.12.2025 sichergestellt ist: Es gab mittlerweile bei den Assistenzdiensten die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Auch eine Lohnerhöhung bei den Assistenzdiensten steht an. Einen entsprechenden Änderungstarifvertrag haben die behinderten Arbeitgeber*innen auch verhandelt, aber die Senatsverwaltung für Soziales verweigert die Refinanzierung.

Wörtlich heißt es in einem Schreiben des zuständigen Staatssekretärs Aziz Bozkurt: „[D]ie von Ihnen begehrte Refinanzierungszusage Ihres Tarifvertrages kann und werde ich nicht vornehmen.“ Das heißt: Schon wieder sind die Assistent*innen der behinderten Arbeit­geber*innen schlechter gestellt als die Assistent*innen, die bei den Assistenzdiensten angestellt sind – obwohl sie die gleiche Arbeit verrichten. Die behinderten Arbeitgeber*Innen befürchten, dass auch diese Aktion keinen Durchbruch bringen wird. Weitere Gespräche und Aktionen werden erforderlich sein – sowohl bei der Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe als auch beim Finanzsenator Stefan Evers. Dies berichtet Martin Seidler im Auftrag der Tarifkommission der behinderten Arbeitgeber*innen aus Berlin.