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Kassel / Berlin (kobinet) Heute vor 18 Jahren, am 18. August 2006, ist nach jahrelangem Engagement das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Doch in dem nun volljährigen Gesetz, das oft auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird, klaffen noch erhebliche Lücken, was den Schutz von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen angeht. Deshalb ist der heutige Geburtstag für das Bündnis AGG Reform Jetzt auch kein Grund zum Feiern, denn die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des AGG lässt weiter auf sich warten und das FDP-geführte Bundesjustizministerium macht derzeit keinerlei Anstalten, das Versprechen umzusetzen. Deshalb wird der heutige 18. Geburtstag des AGG auch mit gemischten Gefühlen, aber mit der klaren Forderung, den Diskriminierungsschutz in Deutschland endlich zu verbessern, begangen. Denn gerade im Hinblick auf die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sollte sich die Regierung verstärkt auf die Seite der Diskriminierten stellen.








































