BERLIN (kobinet) Nach einem langjährigen Prozess mit viel Arbeit liegt nun endlich ein Referentenentwurf vor, welcher die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Entwurf dieses Gesetzes, fordert aber auch Nachbesserungen. Das will sie morgen bei der Anhörung von Expertinnen und Experten im Familienministerium deutlich machen. „Wir sehen in dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Teilhabe für Familien von Kindern mit Behinderung. Auf keinen Fall darf die Verabschiedung des Gesetzes weiter auf die lange Bank geschoben werden, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss jetzt kommen“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendinklusionsgesetzes (IKJHG) hebt die Lebenshilfe hervor, dass damit bisherige Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung unter dem neuen Dach der Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe zusammengeführt werden. Das Jugendamt wird so allein zuständig für Kinder mit und ohne Behinderung. Das trägt entscheidend dazu bei, bestehende Schnittstellenprobleme zu überwinden und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien künftig Leistungen aus einer Hand erhalten.
Darüber hinaus ist es aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe ein bedeutender Fortschritt, die Kostenbeitragspflicht für ambulante Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen abzuschaffen. Dies ermöglicht, Assistenzleistungen in Freizeit- und anderen Lebensbereichen ungehindert in Anspruch zu nehmen.
Dennoch sieht die Lebenshilfe an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So muss es für Leistungserbringer ambulanter Leistungen zwingend einen Anspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geben. Außerdem fordert der Verband, dass für alle Streitfälle der Kinder- und Jugendhilfe künftig die Sozialgerichte zuständig sein sollen.