Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) und die bundesweite Selbstvertretungsgruppe junger Menschen mit Beeinträchtigung (jumemb) haben wie eine Reihe anderer Verbände eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) eingereicht. Mit dabei bei der heute am 8. Oktober 2024 stattfinden Anhörung des Bundesfamilienministeriums werden auch drei junge Menschen der Selbstvertretungsgruppe junger Menschen mit Beeinträchtigung sein, wie Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) den kobinet-nachrichten mitteilte.
„Die größte Hürde, die viel zu viel Bürokratie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien verursacht, ist die immer mehr ausdifferenzierte Versäulung des Systems der Leistungen für Menschen mit Behinderung. Diese soll mit dem Referentenentwurf zum IKJHG für den Bereich der Teilhabeleistung Eingliederungshilfe beseitigt werden. Diese Zusammenführung der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderung begrüßen wir ausdrücklich. Die Schnittstellen zu Pflege-, Krankenkassen-, BG- oder SGB XIV-Leistungen bestimmen bei einigen Kindern aber weiterhin den Alltag, bei Jugendlichen kommen Rehaträger dazu, die für die Ausbildungs- und Berufsförderung zuständig sind. Deshalb wird die Jugendhilfe nur inklusiv, wenn die Mitarbeitenden der Jugendämter mit den anderen Rehaträgern eng zusammenarbeiten und deren Leistungen für Kinder- und Jugendliche kennen. Die Verstetigung der Verfahrenslots*innen über 2028 hinaus begrüßen wir deshalb, auch deren aktive Beteiligung in der Jugendhilfeplanung. Insbesondere für den Übergang ins Erwachsenenalter ist im IKJHG die Beratungspflicht durch die Verfahrenslots*innen und die Mitarbeitenden der Jugendämter über die Angebote der EUTBs klarer festzuschreiben“, heißt es unter anderem in der gemeinsamen Stellungnahme der drei Organisationen.