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Hinweis auf Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

UN-Behindertenrechtskonvention
UNO Behindertenrechtskonvention
Foto: BIZEPS Wien

Berlin (kobinet) "Vor mittlerweile einem Jahr hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine jüngsten Empfehlungen zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland veröffentlicht. Wegen der großen Bedeutung dieses Dokuments für die weitere Umsetzung der Konvention erreichen uns immer wieder Anfragen, wann und wo die sogenannten Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 3. Oktober 2023 in deutscher Übersetzung verfügbar seien. Wir möchten Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass seit Kurzem eine deutsche Übersetzung auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Zweite_Staatenpruefung/staatenpruefung_node.html verfügbar ist." Dies teilt die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention mit.

„Nach unserem Kenntnisstand wird auch an einer Leichte-Sprache-Fassung gearbeitet. Sie soll dort bald ebenfalls abrufbar sein. Sie finden das Dokument, zusammen mit weiterführenden Informationen zur Staatenprüfung auch auf unserer Website unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenpruefverfahren. Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei helfen, dieses für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland so wichtige Dokument bei allen relevanten Akteur*innen in Bund, Ländern und Kommunen bekannt zu machen und damit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zu größtmöglicher Resonanz im deutschen Rechtsraum zu verhelfen.
Zu den Handlungsbedarfen, die sich aus diesen Empfehlungen in Deutschland ergeben, haben wir gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter dem Titel ‚Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?Ä im Februar 2024 eine große Fachkonferenz mit rund 800 Teilnehmenden durchgeführt. Eine Dokumentation dieser Konferenz mit Empfehlungen an Politik und Verwaltung in Bund und Ländern finden Sie hier:“ schreiben Dr. Britta Schlegen und Dr. Leander Palleit von der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention.

Link zur Dokumentation