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Berlin (kobinet) „Arbeitgebende stärker verpflichten: Im Arbeitsleben kommt häufig Diskriminierung vor, aber in Betrieben und Institutionen kann dies niedrigschwellig bearbeitet werden. Das AGG formuliert zwar Verpflichtungen für Arbeitgebende zum Diskriminierunggschutz (z.B. innerbetriebliche Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren), gibt ihnen aber kaum Rahmenbedingungen vor, wie diese umzusetzen sind. Das AGG muss da klare Vorgaben machen.“ Mit diesem Tweet hat das Bündnis AGG Reform Jetzt bereits 2023 auf seine neunte von insgesamt elf Forderungen hingewiesen, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen. Im Vorfeld des 18. Geburtstags des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18. August 2024 hat das Bündnis erneut auf seine Forderungen hingewiesen, denn bisher gibt es trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag immer noch keine Vorschläge des Bundesjustizministeriums für die längst überfällige Reform.







































