
Foto: Tristan Vankann / fotoetage
Berlin (kobinet) Auf die Frage, was der vor 30 Jahren in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügte Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ konkret für die Betroffenen bedeutet, antwortete der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen, Arne Frankenstein, in einem Interview mit dem Weser Kurier: „Er ist ein Meilenstein in der Verfassungsgeschichte. Obwohl behinderte Menschen unter dem NS-Regime systematisch verfolgt und ermordet worden sind, war dieser Satz im Grundgesetz bei seinem Inkrafttreten noch nicht enthalten. Das war Ausdruck einer gefestigten Diskriminierungskultur gegenüber behindertem Leben. Erst durch die in Zusammenhang mit der Wiedervereinigung entstandene Möglichkeit der Verfassungsänderung ist er auf Initiative der Behindertenbewegung aufgenommen worden und hat zur wesentlichen Weiterentwicklung der Rechte behinderter Menschen beigetragen, die durch die Behindertenrechtskonvention konkretisiert worden sind. Daraus folgt letztlich der Paradigmenwechsel von einer Fürsorgepolitik zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen.“ Das im Weser Kurier veröffentlichte Interview wurde im Zusammenhang mit dem Treffen der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes am 14. und 15. November 2024 in Bremen geführt.








































