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Grundgesetzergänzung bot Grundlage für Paradigmenwechsel zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen

Arne Frankenstein mit E-Rolli unterwegs
Arne Frankenstein
Foto: Tristan Vankann / fotoetage

Berlin (kobinet) Auf die Frage, was der vor 30 Jahren in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügte Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ konkret für die Betroffenen bedeutet, antwortete der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen, Arne Frankenstein, in einem Interview mit dem Weser Kurier: "Er ist ein Meilenstein in der Verfassungsgeschichte. Obwohl behinderte Menschen unter dem NS-Regime systematisch verfolgt und ermordet worden sind, war dieser Satz im Grundgesetz bei seinem Inkrafttreten noch nicht enthalten. Das war Ausdruck einer gefestigten Diskriminierungskultur gegenüber behindertem Leben. Erst durch die in Zusammenhang mit der Wiedervereinigung entstandene Möglichkeit der Verfassungsänderung ist er auf Initiative der Behindertenbewegung aufgenommen worden und hat zur wesentlichen Weiterentwicklung der Rechte behinderter Menschen beigetragen, die durch die Behindertenrechtskonvention konkretisiert worden sind. Daraus folgt letztlich der Paradigmenwechsel von einer Fürsorgepolitik zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen." Das im Weser Kurier veröffentlichte Interview wurde im Zusammenhang mit dem Treffen der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes am 14. und 15. November 2024 in Bremen geführt.

Link zum Interview mit Arne Frankenstein im Weser Kurier

Einen Einblick in die Praxis des Abbaus von Sonderstrukturen erhielt die Konferenz der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes durch den Martinsclub Bremen. Die Vertreter:innen berichteten von der Auflösung der stationären Einrichtung in Huckelriede und der Überführung in das Quartierwohnen. „80% der Nutzer:innen, die damals in dieser stationären Einrichtung gewohnt haben, leben heute in einem ambulanten Setting. Deutlich wurde in dem Beitrag, dass eine grundlegende Gelingensbedingung hierfür die Beteiligung der Nutzer:innen von Anfang an gewesen ist. Die anschließende Diskussionsrunde machte deutlich, dass sich Beauftragten eine größere Zahl von Anbietern deutschlandweit wünschen, die so konsequent auf die Umwandlung von ’stationär zu ambulant‘ setzen und dabei behinderte Menschen von Beginn an beteiligen. ‚Bis 2030 wollen wir alle besonderen Wohnformen beim Martinsclub aufgelöst haben'“, heißt es auf der Internetseite zum Treffen der Beauftragten, auf der auch der Bremer Appell veröffentlicht wurde.

Link zum Bremer Appell und zu weiteren Infos