Berlin (kobinet) Den 23. Februar 2025 kann man sich nach einigem Hin und Her über den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl nach dem Bruch der Ampelregierung nun in den Kalender eintragen. Wenn es bei dem nun vereinbarten Fahrplan für die Auflösung des Bundestages bleibt, haben die Abgeordneten des Bundestages noch bis kurz vor Weihnachten Zeit, nötige Reformen zu verabschieden und die Grundlage dafür zu legen, dass Projekte nicht vor dem Aus stehen, die Bundesrepublik Deutschland handlungsfähig bleibt und die demokratischen Grundwerte gestärkt werden. Denn was die deutsche Regierungskrise in einer Welt, in der in den USA ab dem 20. Januar 2025 Donald Trump mit einer enormen Machtfülle regieren kann, bei uns auslöst, weiß derzeit noch niemand. Ob es bis dahin gelingt, dass die versprochenen Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet werden oder außer Spesen nicht gewesen ist, das liegt ebenfalls in den Händen der amtierenden Bundesregierung und den Bundestagsabgeordneten aus den verschiedenen Fraktionen.
Was für die Behindertenverbände von dieser Legislaturperiode bleibt, das bedarf sicherlich intensiverer Analysen. Auf jeden Fall dürfte ein größeres Wunden-Lecken angesagt sein. Vor allem wenn man bedenkt, wie hoffnungsfroh diese Legislaturperiode mit einem behindertenpolitisch selten guten Koalitionsvertrag begann.