Foto: kobinet Nachrichten – KI-generiert
Köln (kobinet)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat eine Entscheidung zur Kündigung wegen einer nicht angegebenen Schwerbehinderteneigenschaft getroffen. In einem Urteil von April 2026 hat das LAG Köln festgestellt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag nicht deshalb anfechten kann, weil der Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch seine Schwerbehinderteneigenschaft nicht offenbart hat. Darauf macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam.




