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MARBURG (kobinet)
Die Europäische Blindenunion (EBU) arbeitet derzeit intensiv am Thema der nicht-barrierefreien Zahlungsterminals. Hintergrund ist, dass immer mehr Bankautomaten- und Zahlungsterminals im Handel über Touchscreens bedient werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das insbesondere dann eine erhebliche Barriere, wenn zusätzlich keine taktilen Tasten, keine Sprachausgabe oder kein verlässlicher Barrierefreiheitsmodus vorhanden sind. Eine neue Arbeitsgruppe bringt Vertreter und Vertreterinnen der EBU, nationaler Blindenorganisationen sowie Akteure und Akteurinnen aus der Industrie zusammen.
Ziel ist es, zentrale technische und rechtliche Fragen zu klären und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Diskutiert wird unter anderem, wie ein Barrierefreiheitsmodus oder eine Sprachausgabe bei Zahlungsterminals einheitlich und verlässlich aktiviert werden kann.
Die EBU betont dabei, dass der Dialog mit Herstellerfirmen wichtig ist, gleichzeitig aber die rechtlichen Möglichkeiten des European Accessibility Act – dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz – konsequent genutzt werden müssen. Denn selbstständiges und sicheres Bezahlen ist eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe im Alltag und dank des Accessibility Acts auch ein Recht. Der Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf hat der EBU das Positionspapier der DACH-Region als Grundlage zur Verfügung gestellt, auf dessen Basis das EBU-Positionspapier erarbeitet wurde, und bringt darüber hinaus auch seine Expertise aktiv in die Arbeitsgruppe ein.





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