Foto: Priestman Goode
MARBURG (kobinet)
Kurz vor der sommerlichen Reisezeit hat sich die Europäische Union auf neue Rechte für Fluggäste geeinigt, die auch wesentliche Verbesserungen für Reisende mit Behinderungen einschließen. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählt, dass Fluglinien künftig die vollen Kosten erstatten müssen, wenn Hilfsmittel wie Rollstühle verloren gehen oder beschädigt werden. Auch bei Verletzungen von Assistenzhunden sind Entschädigungen vorgesehen. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage, bei der die Haftung meist auf rund 3.000 Euro begrenzt war – ein Betrag, der für Reparatur oder Ersatz vieler Hilfsmittel bei Weitem nicht ausreicht. Wenn Hilfsmittel verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Fluglinien außerdem kostenlos einen vorübergehenden Ersatz bereitstellen. Auch bei verletzten Assistenzhunden ist eine Entschädigung vorgesehen.
ZU den unbedingt notwendigen Verbesserungen zählt zudem, dass Passagiere mit Behinderungen, wenn sie ihren Flug verpassen, weil die notwendige Assistenz nicht oder zu spät bereitgestellt wurde, künftig Anspruch auf Entschädigung und alternative Beförderung haben.
Zudem sollen Menschen mit Behinderungen künftig kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen können.
Einige wichtige Forderungen der Behindertenbewegung wurden jedoch noch nicht erfüllt. Dazu gehören ein klares Verbot, Menschen aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung zu verweigern, das Recht auf Reisen ohne verpflichtende Vorabgenehmigung oder Voranmeldung sowie die gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden in der gesamten EU.
Die Behindertenorganisationen werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regeln rasch, einheitlich und wirksam umgesetzt werden. Weitere Verbesserungen sind dringend notwendig, denn ein aktueller Bericht des European Disability Forum zeigt, dass fast sieben von zehn Menschen mit Behinderungen angeben, beim Fliegen Diskriminierung erlebt zu haben.





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