
Foto: H. Smikac
HANNOVER (kobinet) Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes werden Behörden in Deutschland verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage Dokumente zur Verfügung zu stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht nur für Journalisten ein wichtiges Instrument, sondern ermöglicht es auch Bürgern, an amtliche Informationen zu kommen. Das Bundesgesetz gilt allerdings nicht für Landes- und Kommunalbehörden. Das muss mit einem entsprechenden Gesetz der Bundesländer geregelt werden. Die CDU/CSU plant nach Angaben des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) dieses Gesetz auf Bundesebene abzuschaffen. Daraus ergibt sich, wie der Landesverband des SoVD aufzeigt, für Niedersachsen ein Problem – Während andere Bundesländer ein eigenes Gesetz haben, diskutiert Niedersachsen seit mehr als 20 Jahren über eine entsprechende Regelung. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert die schleppende Umsetzung der Landesregierung und fordert angesichts der aktuellen Entwicklung mehr Tempo.










































