BERLIN (kobinet)
Das Deutsche Kinder-hilfs-werk ist nicht zufrieden mit dem Koalitions-vertrag.
Das Deutsche Kinder-hilfs-werk hilft Kindern in Deutschland.
Ein Koalitions-vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Parteien.
Die Parteien regieren zusammen Deutschland.
Das Deutsche Kinder-hilfs-werk sagt:
Der Koalitions-vertrag hat ein paar gute Ideen.
Aber der Koalitions-vertrag reicht nicht aus.
Der Koalitions-vertrag verbessert die Situation von Kindern und Jugendlichen nicht genug.
Das Deutsche Kinder-hilfs-werk meint:
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht genug beachtet.
Die Regierung sollte mehr Geld für die Zukunft von Kindern ausgeben.
Thomas Krüger sagt:
Im Koalitions-vertrag kommt das Wort Kinder-rechte kein einziges Mal vor.
Das zeigt:
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind nicht wichtig genug.
Thomas Krüger ist der Präsident vom Deutschen Kinder-hilfs-werk.
Er sagt auch:
Die Regierung tut nicht genug gegen Kinder-armut.
Kinder-armut bedeutet: Kinder haben zu wenig Geld zum Leben.
Thomas Krüger sagt weiter:
Die Probleme bei der Bildung werden nicht gelöst.
Schulen, Kitas und die Kinder- und Jugend-arbeit brauchen mehr Unterstützung.
Thomas Krüger sagt auch:
Kinder und Jugendliche müssen mehr mitbestimmen können.
Das stärkt die Demokratie.
Das Deutsche Kinder-hilfs-werk findet ein paar Sachen im Koalitions-vertrag gut.
Zum Beispiel:
- Das Start-chancen-Programm wird verbessert.
- Die Demokratie-bildung wird gestärkt.
- Die Schulen werden renoviert.
- Die Sprach-Kitas bekommen mehr Geld.
Aber Thomas Krüger sagt:
Die neue Regierung muss mehr gegen Kinder-armut tun.
Er fordert:
- Mehr finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche.
- Bessere Bildungs-angebote für alle Kinder.
- Einfacheren Zugang zu diesen Angeboten.
Das Deutsche Kinder-hilfs-werk kritisiert:
Der Koalitions-vertrag nimmt die Kinder-rechte nicht in das Grund-gesetz auf.
Das Grund-gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.

Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Trotz punktueller guter Ansätze, so wird er als insgesamt zu unambitioniert eingeschätzt, um die Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland umfassend und nachhaltig zu verbessern. Die Interessen der jungen Generation werden aus Sicht des Kinderhilfswerkes an vielen Stellen nicht ausreichend berücksichtigt. Demgegenüber hätten vor allem umfangreichere finanzielle Investitionen in die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen ins Zentrum politischen Handelns der nächsten Bundesregierung gehört.
„Es ist sicherlich kein Zufall, dass das Wort Kinderrechte im Koalitionsvertrag nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. So reichen die verabredeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht aus. Die Probleme im Bereich Bildung werden nicht gelöst, hier braucht es mehr Unterstützung für die Herausforderungen in Schulen, Kitas und in der Kinder- und Jugendarbeit. Zur Stärkung der Demokratie müssen zudem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie kindgerechte gesellschaftliche Strukturen gestärkt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass im Bildungsbereich das Startchancen-Programm weiterentwickelt sowie Demokratiebildung, Medien- und Nachrichtenkompetenz gemeinsam mit den Bundesländern gestärkt werden soll. Auch das Investitionsprogramm zur Sanierung von Schulen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es muss aber mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Zu begrüßen sind auch die angekündigte zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas sowie die bessere finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.
„Die nächste Bundesregierung muss aber gezieltere Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut auf den Weg bringen. Dies kann nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Deshalb sind die geplante Weiterentwicklung und Vereinfachung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen für Alleinerziehende Schritte in die richtige Richtung, zur Reduzierung der Kinderarmut aber bei Weitem nicht ausreichend. Es braucht demgegenüber die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte und die entsprechende Erhöhung der Grundsicherungsleistungen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden, die vorgesehenen 5 Euro sind keinesfalls ausreichend“, so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass der Koalitionsvertrag nicht die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Trotz punktueller guter Ansätze, so wird er als insgesamt zu unambitioniert eingeschätzt, um die Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland umfassend und nachhaltig zu verbessern. Die Interessen der jungen Generation werden aus Sicht des Kinderhilfswerkes an vielen Stellen nicht ausreichend berücksichtigt. Demgegenüber hätten vor allem umfangreichere finanzielle Investitionen in die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen ins Zentrum politischen Handelns der nächsten Bundesregierung gehört.
„Es ist sicherlich kein Zufall, dass das Wort Kinderrechte im Koalitionsvertrag nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. So reichen die verabredeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht aus. Die Probleme im Bereich Bildung werden nicht gelöst, hier braucht es mehr Unterstützung für die Herausforderungen in Schulen, Kitas und in der Kinder- und Jugendarbeit. Zur Stärkung der Demokratie müssen zudem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie kindgerechte gesellschaftliche Strukturen gestärkt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass im Bildungsbereich das Startchancen-Programm weiterentwickelt sowie Demokratiebildung, Medien- und Nachrichtenkompetenz gemeinsam mit den Bundesländern gestärkt werden soll. Auch das Investitionsprogramm zur Sanierung von Schulen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es muss aber mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Zu begrüßen sind auch die angekündigte zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas sowie die bessere finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.
„Die nächste Bundesregierung muss aber gezieltere Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut auf den Weg bringen. Dies kann nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Deshalb sind die geplante Weiterentwicklung und Vereinfachung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen für Alleinerziehende Schritte in die richtige Richtung, zur Reduzierung der Kinderarmut aber bei Weitem nicht ausreichend. Es braucht demgegenüber die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte und die entsprechende Erhöhung der Grundsicherungsleistungen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden, die vorgesehenen 5 Euro sind keinesfalls ausreichend“, so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass der Koalitionsvertrag nicht die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.
Ich vermute, dass da eine Fehlinterpretation des Koalitionsvertrages vorliegt ….