Genf / Brüssel (kobinet)
Am 11. und 12. März 2025 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Europäische Union geprüft.
Der UN-Ausschuss hat geprüft: Hält sich die Europäische Union an die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Vor der Prüfung haben Behinderten-Organisationen auf Probleme hingewiesen.
Ein großes Problem war: Die Europäische Union gibt Geld für Einrichtungen.
Einrichtungen sind große Häuser.
In diesen Häusern leben viele Menschen mit Behinderungen zusammen.
Am 21. März 2025 hat der UN-Ausschuss seine Empfehlungen veröffentlicht.
In den Empfehlungen steht: Was soll die Europäische Union für die Rechte von Menschen mit Behinderungen tun?
Darüber berichtet die Internet-Zeitung BIZEPS aus Österreich.
Der UN-Ausschuss ist besorgt.
Die Europäische Union gibt weiterhin Geld für den Bau und die Erhaltung von Heimen.
Auch für kleine Wohn-Gruppen gibt die Europäische Union Geld.
Diese Heime werden auch Institutionen genannt.
Es gibt Regeln, wie die Länder in der Europäischen Union das Geld verwenden dürfen.
Aber die Europäische Union kontrolliert nicht genug, ob die Länder die Regeln einhalten.
Die Europäische Union gibt nicht genug Geld für Unterstützungs-Angebote in den Gemeinden.
Unterstützungs-Angebote in den Gemeinden bedeutet: Menschen mit Behinderungen können da wohnen, wo alle anderen Menschen auch wohnen.
Der UN-Ausschuss empfiehlt: Die Europäische Union muss ihre Gesetze und Programme ändern.
Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben können.
Die Europäische Union soll kein Geld mehr für den Bau oder die Erhaltung von Heimen geben.
Auch für kleine Wohn-Gruppen soll die Europäische Union kein Geld mehr geben.
Die Europäische Union soll besser kontrollieren, wie das Geld verwendet wird.
Die Kontrolle soll unabhängig sein.
Menschen-Rechts-Organisationen sollen bei der Kontrolle mithelfen.
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sollen bei der Kontrolle mithelfen.
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sollen vor Gericht gehen können.
Sie sollen klagen können, wenn ein Land das Geld falsch verwendet.
Das heißt: Wenn das Land gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.
Die Kritik des UN-Ausschusses und der Behinderten-Organisationen zeigt: Es gibt noch viele Probleme in der Behinderten-Politik der Europäischen Union.
Die Empfehlungen des UN-Ausschusses an die Europäische Union finden Sie auf der Internet-Seite des UN-Ausschusses.
Einen Bericht von BIZEPS über die Prüfung der Europäischen Union durch den UN-Ausschuss finden Sie hier:

Foto: BIZEPS Wien
Genf / Brüssel (kobinet) "Am 11. und 12. März 2025 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Europäische Union hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits im Vorfeld der Überprüfung machten Behindertenorganisationen auf verschiedene Problematiken aufmerksam. Ein großer Kritikpunkt war die Verwendung von EU-Fördermitteln für institutionelle Einrichtungen." Dies berichtet der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
Am 21. März 2025 veröffentlichte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Empfehlungen zum Vorgehen der EU im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Ausschuss äußerte dem BIZEPS-Bericht zufolge seine Besorgnis darüber, dass EU-Mittel weiterhin für den Bau und die Instandhaltung institutioneller Einrichtungen, einschließlich kleiner Gruppenheime, in den Mitgliedstaaten verwendet werden. Zudem stellte der Ausschuss fest, dass die derzeitigen Systeme zur Überwachung der Verwendung von EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend gewährleisten, dass die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden. Die Investitionsmaßnahmen der EU seien nicht ausreichend auf die Entwicklung von Unterstützungsangeboten in der Gemeinschaft ausgerichtet. „Der Ausschuss empfiehlt sicherzustellen, dass die EU-Gesetzgebung, -Politik, -Programme und -Leitlinien zur selbstbestimmten Lebensführung in vollem Einklang mit den Anforderungen der Konvention stehen und dass keine EU-Mittel mehr für den Bau oder die Instandhaltung institutioneller Einrichtungen, einschließlich kleiner Gruppenheime, verwendet werden. Es müsse zudem gewährleistet werden, dass die Überwachungsmechanismen für die Zuweisung von EU-Mitteln verbessert werden, indem die EU die Unabhängigkeit der Überwachungsausschüsse auf nationaler Ebene stärkt. Es soll sichergestellt werden, dass die Überwachung der Zuweisung von EU-Mitteln für behinderungsspezifische Zwecke durch nationale Menschenrechtsorganisationen sowie durch Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungsorganisationen erfolgt. Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen sollen die Möglichkeit haben, rechtlich gegen die Zuweisung von EU-Mitteln durch Mitgliedstaaten vorzugehen, wenn diese gegen die Konvention verstoßen, heißt es im BIZEPS-Bericht.
Die Kritikpunkte des UN-Ausschusses und der Behindertenorganisationen zeigen, dass es noch zahlreiche Baustellen und erheblichen Handlungsbedarf in der EU-Behindertenpolitik gibt.
Die Handlungsempfehlungen des UN-Ausschusses an die EU finden Sie auf der Seite des UN-Ausschusses zu Prüfungen.

Foto: BIZEPS Wien
Genf / Brüssel (kobinet) "Am 11. und 12. März 2025 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Europäische Union hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits im Vorfeld der Überprüfung machten Behindertenorganisationen auf verschiedene Problematiken aufmerksam. Ein großer Kritikpunkt war die Verwendung von EU-Fördermitteln für institutionelle Einrichtungen." Dies berichtet der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
Am 21. März 2025 veröffentlichte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Empfehlungen zum Vorgehen der EU im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Ausschuss äußerte dem BIZEPS-Bericht zufolge seine Besorgnis darüber, dass EU-Mittel weiterhin für den Bau und die Instandhaltung institutioneller Einrichtungen, einschließlich kleiner Gruppenheime, in den Mitgliedstaaten verwendet werden. Zudem stellte der Ausschuss fest, dass die derzeitigen Systeme zur Überwachung der Verwendung von EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend gewährleisten, dass die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden. Die Investitionsmaßnahmen der EU seien nicht ausreichend auf die Entwicklung von Unterstützungsangeboten in der Gemeinschaft ausgerichtet. „Der Ausschuss empfiehlt sicherzustellen, dass die EU-Gesetzgebung, -Politik, -Programme und -Leitlinien zur selbstbestimmten Lebensführung in vollem Einklang mit den Anforderungen der Konvention stehen und dass keine EU-Mittel mehr für den Bau oder die Instandhaltung institutioneller Einrichtungen, einschließlich kleiner Gruppenheime, verwendet werden. Es müsse zudem gewährleistet werden, dass die Überwachungsmechanismen für die Zuweisung von EU-Mitteln verbessert werden, indem die EU die Unabhängigkeit der Überwachungsausschüsse auf nationaler Ebene stärkt. Es soll sichergestellt werden, dass die Überwachung der Zuweisung von EU-Mitteln für behinderungsspezifische Zwecke durch nationale Menschenrechtsorganisationen sowie durch Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungsorganisationen erfolgt. Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen sollen die Möglichkeit haben, rechtlich gegen die Zuweisung von EU-Mitteln durch Mitgliedstaaten vorzugehen, wenn diese gegen die Konvention verstoßen, heißt es im BIZEPS-Bericht.
Die Kritikpunkte des UN-Ausschusses und der Behindertenorganisationen zeigen, dass es noch zahlreiche Baustellen und erheblichen Handlungsbedarf in der EU-Behindertenpolitik gibt.
Die Handlungsempfehlungen des UN-Ausschusses an die EU finden Sie auf der Seite des UN-Ausschusses zu Prüfungen.