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Kritik an EU-Fördermitteln für Behinderteneinrichtungen durch UN-Ausschuss

UN-Behindertenrechtskonvention
UNO Behindertenrechtskonvention
Foto: BIZEPS Wien

Genf / Brüssel (kobinet) "Am 11. und 12. März 2025 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Europäische Union hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits im Vorfeld der Überprüfung machten Behindertenorganisationen auf verschiedene Problematiken aufmerksam. Ein großer Kritikpunkt war die Verwendung von EU-Fördermitteln für institutionelle Einrichtungen." Dies berichtet der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS.

Am 21. März 2025 veröffentlichte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Empfehlungen zum Vorgehen der EU im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Ausschuss äußerte dem BIZEPS-Bericht zufolge seine Besorgnis darüber, dass EU-Mittel weiterhin für den Bau und die Instandhaltung institutioneller Einrichtungen, einschließlich kleiner Gruppenheime, in den Mitgliedstaaten verwendet werden. Zudem stellte der Ausschuss fest, dass die derzeitigen Systeme zur Überwachung der Verwendung von EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend gewährleisten, dass die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden. Die Investitionsmaßnahmen der EU seien nicht ausreichend auf die Entwicklung von Unterstützungsangeboten in der Gemeinschaft ausgerichtet. „Der Ausschuss empfiehlt sicherzustellen, dass die EU-Gesetzgebung, -Politik, -Programme und -Leitlinien zur selbstbestimmten Lebensführung in vollem Einklang mit den Anforderungen der Konvention stehen und dass keine EU-Mittel mehr für den Bau oder die Instandhaltung institutioneller Einrichtungen, einschließlich kleiner Gruppenheime, verwendet werden. Es müsse zudem gewährleistet werden, dass die Überwachungsmechanismen für die Zuweisung von EU-Mitteln verbessert werden, indem die EU die Unabhängigkeit der Überwachungsausschüsse auf nationaler Ebene stärkt. Es soll sichergestellt werden, dass die Überwachung der Zuweisung von EU-Mitteln für behinderungsspezifische Zwecke durch nationale Menschenrechtsorganisationen sowie durch Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungsorganisationen erfolgt. Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen sollen die Möglichkeit haben, rechtlich gegen die Zuweisung von EU-Mitteln durch Mitgliedstaaten vorzugehen, wenn diese gegen die Konvention verstoßen, heißt es im BIZEPS-Bericht.

Die Kritikpunkte des UN-Ausschusses und der Behindertenorganisationen zeigen, dass es noch zahlreiche Baustellen und erheblichen Handlungsbedarf in der EU-Behindertenpolitik gibt.

Die Handlungsempfehlungen des UN-Ausschusses an die EU finden Sie auf der Seite des UN-Ausschusses zu Prüfungen.

Link zum vollständigen BIZEPS-Beitrag über die Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Europäische Union durch den UN-Ausschuss mit einem Interview mit ENIL-Vetreter*innen