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Beschäftigungsquote Schwerbehinderter sinkt in Baden-Württemberg auf 3,88 Prozent

Flagge Bundesland Baden-Württenberg
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Stuttgart (kobinet) Mit scharfer Kritik hat die stellvertretende Vorsitzende der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, auf die neuen Zahlen der Landesregierung zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung reagiert: "Jedes Jahr die gleiche Leier der grün-schwarzen Landesregierung – und jedes Jahr wird es schlechter. Trotz vieler schöner Worte, etwa zum Landesaktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist und bleibt die Situation der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung ein Fiasko. Die jetzt veröffentlichten Zahlen zur Situation im Jahr 2023 zeigen einen ungebremsten Abwärtstrend. Statt der 'Pflichtquote‘ von 5 Prozent beschäftigte die Landesregierung im Jahr 2023 nur 3,88 Prozent Schwerbehinderte (2022 noch 3,99 Prozent). Auch die Zahlen bei den neueingestellten Personen mit Behinderungen sinken weiter. Und die Landesregierung selbst muss über 4,5 Millionen Euro Strafe an das Integrationsamt zahlen."

Und weiter betonte die SPD-Poliikerin: „Das ist nicht nur blamabel für diese Landesregierung, sondern vor allem eine ganz schlechte Nachricht für alle, die sich für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen einsetzen. Denn das alles zeugt davon, dass in der grün-schwarzen Landesregierung kein entschiedener Wille dazu herrscht, in ihrer eigenen Zuständigkeit einen ‚offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt‘ zu schaffen, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention heißt.“ Ganz besondere Kritik müsse man auch in diesem Jahr wieder am grünen Sozialminister Manfred Lucha üben, so Kliche-Behnke: „Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewilligt ihm der Landtag regelmäßig Mittel von zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für schwerbehinderte Beschäftigte. Aber dafür eingesetzt werden diese Mittel auch weiterhin nicht.

Im Bericht der baden-württembergischen Landesregierung an den Landtag heißt es u.a.: „Die errechnete Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung beträgt im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt 3,88 Prozent. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren: in 2022 betrug der Jahresdurchschnitt 3,99 Prozent, in 2021 betrug der Jahresdurchschnitt 4,12 Prozent.“ Daraus ergibt sich, dass das Land Baden-Württemberg für das Jahr 2023 Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 4.557.288,82 Euro an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg entrichten musste.

Im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen der Landesregierung an Werkstätten für behinderte Menschen heißt es in dem Bericht u.a.: „Die einzelnen Ressorts haben Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten in unterschiedlicher Höhe vergeben. Diese sind für die Berechnung der Ausgleichsabgabe maßgeblich, da sie bei einer Verfehlung der Pflichtquote die Höhe einer Ausgleichsabgabe ausgleichen können. Die Summe der Werkstattaufträge im Jahr 2023 konnte das erste Mal wieder an die Höhe der Aufträge vor der Pandemie (im Jahr 2019 mit knapp 215 000 Euro) anknüpfen. Da aufgrund der Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 wenige Präsenzveranstaltungen stattfanden, konnten auch nur bedingt Werkstattaufträge (z. B. im Bereich Catering, Druckaufträge) vergeben werden.“ Im Jahr 2023 wurden Aufträge an Werkstätten im Umfang von 206.290,18 Euro vom Land Baden-Württemberg vergeben.

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