Stuttgart (kobinet)
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und der Landes-senioren-rat haben sich geeinigt.
Es geht um das Wohn-, Teilhabe- und Pflege-gesetz.
Die Kurz-form ist: WTPG.
Das ist ein Gesetz für Wohn-heime und Pflege-einrichtungen.
Sozial-minister Manne Lucha und der Vorsitzende vom Landes-senioren-rat Professor Doktor Eckart Hammer haben die Einigung am 9. April 2025 bekannt gegeben.
Es geht um die Mit-wirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohn-heimen.
Die Mit-wirkung bedeutet: Bewohnerinnen und Bewohner dürfen mit-reden und mit-bestimmen.
Dafür gibt es Heim-beiräte.
Die Mit-wirkungs-rechte in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungs-hilfe sollen verbessert werden.
Das bedeutet: Die Mitsprache von Bewohnerinnen und Bewohnern soll einfacher werden.
Es soll weniger Regeln geben.
Diese Regeln sollen leichter zu verstehen sein.
In den letzten Wochen gab es Kritik.
Die Menschen in den Einrichtungen waren besorgt.
Jetzt sagen das Sozial-ministerium und der Landes-senioren-rat zusammen:
Die Mit-wirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern bleibt wichtig.
Die Einrichtungen sollen die Mit-wirkung und Mit-gestaltung weiter fördern.
Sie sollen Bewohnerinnen und Bewohner dabei unterstützen.
Sie sollen helfen, Mit-wirkungs-gremien zu bilden.
Mit-wirkungs-gremien sind zum Beispiel Heim-beiräte.
Minister Lucha sagt: Ich freue mich über die Einigung mit dem Landes-senioren-rat.
Wir wollen das Gesetz und die Heim-mit-wirkung verbessern und vereinfachen.
Mit-wirkung braucht das Engagement von Menschen vor Ort.
Die Einrichtungen sollen helfen.
Wir wollen so viele Hindernisse wie möglich abbauen.
Wir wollen komplizierte Regeln abschaffen.
Wir setzen auf Vertrauen und Zusammen-arbeit.
Professor Doktor Hammer vom Landes-senioren-rat sagt: Wir vertrauen dem Sozial-ministerium.
Wir wollen zusammen gute Modelle für die Beteiligung entwickeln.
Die Menschen in Heimen sollen mehr mitreden können.
Heim-träger sollen klare Vorgaben zur Beteiligung bekommen.
Das Sozial-ministerium hat eine Arbeits-gruppe gebildet.
In der Arbeits-gruppe waren Vertreterinnen und Vertreter von:
- Pflege-einrichtungen
- Pflege-kassen
- Kommunalen Landes-verbänden
- Betroffenen-verbänden
Das Sozial-ministerium erstellt jetzt einen Gesetz-entwurf.
Der Minister-rat wird diesen Entwurf beraten.
Dann können die Verbände ihre Meinung dazu sagen.
Es wird für viele Einrichtungen immer schwieriger, Personen für den Heim-beirat zu finden.
Die Reform will deshalb die bisherige Heim-mit-wirkungs-verordnung ändern.
Es soll eine klare gesetzliche Regelung geben.
Außerdem soll eine praktische Handreichung entwickelt werden.
Eine Handreichung ist eine Anleitung.
Die Anleitung soll den Einrichtungen bei der Umsetzung helfen.
Lucha sagt: Damit schaffen wir ein starkes Fundament für die Mitsprache.
Wir stärken das Vertrauen zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und den Einrichtungen.
Ein weiteres Ziel der Reform ist die Entlastung der Heim-aufsichts-behörden.
Die Heim-aufsichts-behörden prüfen, ob in Heimen alles richtig läuft.
Künftig soll die Behörde mehr beraten und gezielt prüfen.
Routine-kontrollen sollen gezielt dort stattfinden, wo es Probleme gibt.
Gut geführte Einrichtungen sollen weniger häufig geprüft werden.
Bei Beschwerden gibt es weiterhin Kontrollen.
Baden-Württemberg setzt ein klares Zeichen:
Die Lebens-qualität der Menschen mit Pflege-bedarf oder mit Behinderungen steht im Mittelpunkt.
Das soll erreicht werden durch:
- Mitsprache
- Weniger Bürokratie
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten
Hintergrund-informationen zur Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflege-gesetzes
Viele wünschen sich weniger Bürokratie und mehr Flexibilität.
Die Heim-aufsichts-behörden und die Träger von gut geführten Einrichtungen sollen entlastet werden.
Das Vertrauen in die Träger von Einrichtungen soll gestärkt werden.
Die Beratungs- und Prüf-behörden sollen ihre Kapazitäten gezielt einsetzen.
Sie sollen sich um Einrichtungen kümmern, die Probleme oder Qualitäts-mängel haben.
Die Beratung soll wichtiger werden.
Die Träger der Einrichtungen und die Heim-aufsicht sollen bei Problemen eng zusammen-arbeiten.
Sie sollen gemeinsam Lösungen finden.
So sollen Mängel verhindert werden.
Es wird weiterhin Prüfungen geben, wenn es einen Anlass gibt.
Das Ministerium erhofft sich von den Änderungen:
- Besseren Schutz für Menschen mit Pflege-bedarf oder mit Behinderungen
- Effektiveren Personal-einsatz
- Stärkung der Beratungs-tätigkeit
- Entlastung gut geführter Einrichtungen von unnötigen Kontrollen

Foto: Karin Volz
Stuttgart (kobinet) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und der Landesseniorenrat haben sich in Bezug auf einen zentralen Aspekt der anstehenden Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) verständigt: Ein gemeinsames Bekenntnis zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte. Dies teilten Sozialminister Manne Lucha und der Vorsitzende des Landesseniorenrats Prof. Dr. Eckart Hammer am 9. April 2025 in Stuttgart mit. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Mitwirkungsrechte in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe modernisiert und entbürokratisiert werden. Nachdem dieser Aspekt in den vergangenen Wochen sowohl bei den Menschen in den Einrichtungen als auch bei Interessenvertretungen für Kritik gesorgt hatte, stellten der Sozialministerium und der Landesseniorenrat jetzt gemeinsam klar: Die Einrichtungen sollen die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner weiter gewährleisten und fördern sowie die Bildung von Mitwirkungsgremien unterstützen.
„Ich freue mich, dass wir in guten und konstruktiven Gesprächen mit dem Landesseniorenrat einen gemeinsamen Weg gefunden haben“, sagte Minister Lucha. „Wir wollen das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz und damit auch die Heimmitwirkung modernisieren und entbürokratisieren. Mitwirkung lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Die Einrichtungen, in denen sie leben, sollen sie dabei unterstützen. Wir wollen so viele Hürden wie möglich abbauen und komplizierte Regeln abschaffen. Wir setzen dabei ganz entschieden auf eine Kultur des Vertrauens und des Miteinanders.“
Prof. Dr. Hammer vom Landesseniorenrat betonte: „Wir vertrauen darauf, dass das Sozialministerium mit dem Landesseniorenrat tragfähige Modelle zur Partizipation, Demokratisierung und anwaltlichen Vertretung der Menschen in Heimen entwickelt. Dadurch sollen die Heimträger verbindlichere und wirkungsvollere Vorgaben zur Beteiligung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, ihren Angehörigen und bürgerschaftlichen Fürsprechern bekommen.“
Um einen fachlich fundierten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, hatte das Sozialministerium zunächst in einer Arbeitsgruppe Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Kommunalen Landesverbände sowie der Betroffenenverbände frühzeitig in den Prozess einbezogen. Auf der Basis dieser Gespräche wird das Sozialministerium nun einen Gesetzentwurf erstellen, der vom Ministerrat beraten und für die offizielle Anhörung der Verbände freigegeben werden soll.
In der Praxis hatte sich gezeigt, dass es für viele Einrichtungen immer schwieriger wird, Personen zu finden, die Heimbeirat werden wollen. Die Reformpläne sehen deshalb nun vor, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung durch eine klare gesetzliche Regelung zu ersetzen. Ergänzend wird eine praxisnahe Handreichung entwickelt, die die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützt. „Damit schaffen wir ein starkes Fundament für die Mitsprache und stärken das Vertrauen zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und den Einrichtungen“, betonte Lucha.
Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist die Entlastung der bisherigen Heimaufsichtsbehörden im Land. Künftig soll die Behörde gemäß ihren Aufgaben als Behörde für Beratung und Prüfung von Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe fungieren. Routinekontrollen sollen gezielt dort stattfinden, wo gehäuft Probleme und Beschwerden auftreten. Gut geführte Einrichtungen sollen dagegen weniger häufig geprüft werden. Anlassbezogene Kontrollen bleiben selbstverständlich erhalten. Mit dieser Reform setzt Baden-Württemberg ein klares Zeichen: Die Lebensqualität der Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen steht im Mittelpunkt – durch Mitsprache, weniger Bürokratie und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten, heißt es vonseiten des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Hintergrundinformationen zur Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes
Mit dem Änderungsprozess des WTPG wird dem weit verbreiteten Wunsch Rechnung getragen, die bisherigen Regelungen zu entbürokratisieren und zu flexibilisieren, um die Heimaufsichtsbehörden, aber auch die Träger von gut geführten Einrichtungen zu entlasten sowie das Vertrauen in die Träger von Einrichtungen und Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu stärken.
Die Beratungs- und Prüfbehörden sollen nach dem derzeitigen Sachstand ihre Kapazitäten zielgerichtet in Einrichtungen einsetzen, die Probleme oder Qualitätsmängel aufweisen und einer engen Begleitung bedürfen. Zudem soll der Beratungsauftrag stärker in den Fokus gerückt werden. Im Sinne einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit sollen die Träger der Einrichtungen und die Heimaufsicht bei Problemen eng zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen finden, um die Entstehung von Mängeln, die ein ordnungsrechtliches Eingreifen der Heimaufsicht erforderlich machen, schon im Vorfeld zu verhindern.
Ganz unabhängig davon wird und kann es auch weiterhin anlassbezogene Prüfungen geben.
Insgesamt verspricht sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration von den geplanten Änderungen einen zielgerichteteren und daher effektiveren und wirksameren Schutz der Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen, einen effektiveren Personaleinsatz und eine Stärkung der Beratungstätigkeit bei den Heimaufsichtsbehörden sowie eine Entlastung gut geführter Einrichtungen von unnötigen Kontrollen.

Foto: Karin Volz
Stuttgart (kobinet) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und der Landesseniorenrat haben sich in Bezug auf einen zentralen Aspekt der anstehenden Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) verständigt: Ein gemeinsames Bekenntnis zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte. Dies teilten Sozialminister Manne Lucha und der Vorsitzende des Landesseniorenrats Prof. Dr. Eckart Hammer am 9. April 2025 in Stuttgart mit. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Mitwirkungsrechte in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe modernisiert und entbürokratisiert werden. Nachdem dieser Aspekt in den vergangenen Wochen sowohl bei den Menschen in den Einrichtungen als auch bei Interessenvertretungen für Kritik gesorgt hatte, stellten der Sozialministerium und der Landesseniorenrat jetzt gemeinsam klar: Die Einrichtungen sollen die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner weiter gewährleisten und fördern sowie die Bildung von Mitwirkungsgremien unterstützen.
„Ich freue mich, dass wir in guten und konstruktiven Gesprächen mit dem Landesseniorenrat einen gemeinsamen Weg gefunden haben“, sagte Minister Lucha. „Wir wollen das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz und damit auch die Heimmitwirkung modernisieren und entbürokratisieren. Mitwirkung lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Die Einrichtungen, in denen sie leben, sollen sie dabei unterstützen. Wir wollen so viele Hürden wie möglich abbauen und komplizierte Regeln abschaffen. Wir setzen dabei ganz entschieden auf eine Kultur des Vertrauens und des Miteinanders.“
Prof. Dr. Hammer vom Landesseniorenrat betonte: „Wir vertrauen darauf, dass das Sozialministerium mit dem Landesseniorenrat tragfähige Modelle zur Partizipation, Demokratisierung und anwaltlichen Vertretung der Menschen in Heimen entwickelt. Dadurch sollen die Heimträger verbindlichere und wirkungsvollere Vorgaben zur Beteiligung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, ihren Angehörigen und bürgerschaftlichen Fürsprechern bekommen.“
Um einen fachlich fundierten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, hatte das Sozialministerium zunächst in einer Arbeitsgruppe Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Kommunalen Landesverbände sowie der Betroffenenverbände frühzeitig in den Prozess einbezogen. Auf der Basis dieser Gespräche wird das Sozialministerium nun einen Gesetzentwurf erstellen, der vom Ministerrat beraten und für die offizielle Anhörung der Verbände freigegeben werden soll.
In der Praxis hatte sich gezeigt, dass es für viele Einrichtungen immer schwieriger wird, Personen zu finden, die Heimbeirat werden wollen. Die Reformpläne sehen deshalb nun vor, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung durch eine klare gesetzliche Regelung zu ersetzen. Ergänzend wird eine praxisnahe Handreichung entwickelt, die die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützt. „Damit schaffen wir ein starkes Fundament für die Mitsprache und stärken das Vertrauen zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und den Einrichtungen“, betonte Lucha.
Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist die Entlastung der bisherigen Heimaufsichtsbehörden im Land. Künftig soll die Behörde gemäß ihren Aufgaben als Behörde für Beratung und Prüfung von Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe fungieren. Routinekontrollen sollen gezielt dort stattfinden, wo gehäuft Probleme und Beschwerden auftreten. Gut geführte Einrichtungen sollen dagegen weniger häufig geprüft werden. Anlassbezogene Kontrollen bleiben selbstverständlich erhalten. Mit dieser Reform setzt Baden-Württemberg ein klares Zeichen: Die Lebensqualität der Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen steht im Mittelpunkt – durch Mitsprache, weniger Bürokratie und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten, heißt es vonseiten des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Hintergrundinformationen zur Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes
Mit dem Änderungsprozess des WTPG wird dem weit verbreiteten Wunsch Rechnung getragen, die bisherigen Regelungen zu entbürokratisieren und zu flexibilisieren, um die Heimaufsichtsbehörden, aber auch die Träger von gut geführten Einrichtungen zu entlasten sowie das Vertrauen in die Träger von Einrichtungen und Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu stärken.
Die Beratungs- und Prüfbehörden sollen nach dem derzeitigen Sachstand ihre Kapazitäten zielgerichtet in Einrichtungen einsetzen, die Probleme oder Qualitätsmängel aufweisen und einer engen Begleitung bedürfen. Zudem soll der Beratungsauftrag stärker in den Fokus gerückt werden. Im Sinne einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit sollen die Träger der Einrichtungen und die Heimaufsicht bei Problemen eng zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen finden, um die Entstehung von Mängeln, die ein ordnungsrechtliches Eingreifen der Heimaufsicht erforderlich machen, schon im Vorfeld zu verhindern.
Ganz unabhängig davon wird und kann es auch weiterhin anlassbezogene Prüfungen geben.
Insgesamt verspricht sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration von den geplanten Änderungen einen zielgerichteteren und daher effektiveren und wirksameren Schutz der Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen, einen effektiveren Personaleinsatz und eine Stärkung der Beratungstätigkeit bei den Heimaufsichtsbehörden sowie eine Entlastung gut geführter Einrichtungen von unnötigen Kontrollen.