
Foto: Julia Lippert
Berlin (kobinet) Die befürchteten Tendenzen in der deutschen Rechtsprechung, die rechtliche Zulässigkeit auf medizinische Zwangsmaßnahmen auf Lebensbereiche außerhalb eines stationären Krankenhauses auszuweiten, geben Anlass die Expertise verschiedener menschenrechtlicher Fachkreise in den Blick zu nehmen. Es soll aufgezeigt werden, dass die mögliche Ausweitung des Eingriffs in die Grund- und Menschenrechte nur als rückschrittlich verstanden werden kann.
Die Menschenrechte am Leben zu halten und durchzusetzen kann nur bedeuten, diese Tendenzen kritisch zu betrachten und gegen sie anzukämpfen. Sieben zentrale Menschenrechtserfordernisse des folgenden Textes werden diesen Appell untermauern und zahlreiche Unterstützungsformen vorgestellt, die in schweren Krisensituationen ohne den Einsatz von Zwang auskommen.








































