BERLIN (kobinet) Per Erlass wollte die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus schaffen. In der vergangenen Woche scheiterte das Vorhaben am Widerstand der Bundesländer. Jetzt ist das Parlament gefordert. Am Donnerstag beginnen im Bundestag die Lesungen zum „Steuerfortentwicklungsgesetz“ (SteFeG). Darin geht es auch um Neuregelungen zur Gemeinnützigkeit.
„Wir fordern seit langem die Aufnahme von Journalismus in die gemeinnützigen Zwecke“, sagt David Schraven, Vorsitzender des Forum Gemeinnütziger Journalismus: „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug!“
Das Forum Gemeinnütziger Journalismus hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufnahme des gemeinnützigen Journalismus in den Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten vorsieht.
Zur Anerkennung des gemeinnützigen Journalismus läuft seit Mai eine Kampagne, die bereits mehr als 50.000 Unterstützende gefunden hat. Gemeinnütziger Journalismus wird als eine Antwort darauf gesehen, der mediale Strukturkrise auch der lokalen Berichterstattung entgegenzuwirken. Spenden und Zuwendungen von Stiftungen können journalistische Projekte möglich machen, die sich am Markt nicht mehr finanzieren lassen. Gemeinnütziger Journalismus kann wirken, wo der Markt versagt: In immer mehr Landkreisen verschwinden die Lokalzeitungen, entstehen Presse- und Nachrichtenwüsten.
Da die Bundesregierung auf dem Erlassweg gescheitert ist, gibt es keine Alternative, so David Schraven, Publisher von CORRECTIV: „Wir appellieren an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, geben sie ein Signal gegen Nachrichtenwüsten, machen sie sich stark für gemeinnützigen Journalismus!“