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Berlin (kobinet) Das Thema Barrierefreiheit im Internet gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Jahr 2025 stehen Unternehmen und Organisationen vor der Aufgabe, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Dies hat einen Einfluss auf die Gestaltung von Websites und digitalen Produkten, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Das Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act und legt konkrete Anforderungen für barrierefreie Websites fest. Es geht dabei um Aspekte wie Kontraste, Bedienbarkeit und Kompatibilität mit Hilfsmitteln. Um diese Vorgaben umzusetzen, müssen sich Unternehmen mit Standards wie WCAG und EN 301 549 auseinandersetzen. Dies führt zu Veränderungen in der digitalen Landschaft und erfordert neue Herangehensweisen bei der Entwicklung und Gestaltung von Online-Angeboten.
Bedeutung digitaler Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit hat einen Einfluss auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und bietet gleichzeitig wirtschaftliche Chancen für Unternehmen. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es von großer Bedeutung, dass alle Menschen Zugang zu digitalen Angeboten haben und diese selbstständig nutzen können.
Inklusion und Teilhabe
Barrierefreiheit im Internet ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und jene, die nicht als Digital Natives aufgewachsen sind. Durch den Abbau digitaler Barrieren werden Websites, Apps und Online-Shops übersichtlicher und intuitiver gestaltet, wovon letztlich alle Nutzer profitieren 1.
Die Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit ist nicht nur ein technisches Thema, sondern ein grundlegendes Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie fördert die Unabhängigkeit, soziale und berufliche Integration sowie die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen 2.
Wirtschaftliche Chancen
Für Unternehmen bietet die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Barrierefreie digitale Angebote erhöhen die Reichweite und Kundenzufriedenheit deutlich. Sie ermöglichen es Unternehmen, einen größeren, oft ungenutzten Kundenstamm zu erreichen und dadurch wirtschaftliche Gewinne zu erzielen 3.
Schätzungsweise 100 Millionen Menschen in der EU haben eine Form von Behinderung und stellen somit einen wichtigen Markt dar 2. Durch die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse können Unternehmen nicht nur ihre Kundenbasis erweitern, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Barrierefreie Websites werden zudem in Suchmaschinen besser positioniert, was zu einer höheren Sichtbarkeit und potenziell mehr Umsatz führt. Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit umsetzen, zeigen auch, dass sie zeitgemäß und inklusiv denken, was zu einem besseren gesellschaftlichen Ansehen beiträgt 3.
Kernpunkte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Geltungsbereich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat einen weitreichenden Geltungsbereich. Es betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen als relevant eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem Hardwaresysteme für Computer, Zahlungsterminals, Selbstbedienungsterminals, Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste und E-Book-Lesegeräte 1.
Im Bereich der Dienstleistungen erstreckt sich das Gesetz auf Telekommunikationsdienste, Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (mit Ausnahme des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs), Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr 1.
Besonders relevant für Websites und Apps ist der Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dies umfasst alle geschäftlichen Transaktionen, die über eine Website abgewickelt werden können, einschließlich E-Commerce, Kontaktaufnahme und Terminbuchung 2.
Barrierefreiheitsanforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind im BFSG klar definiert. Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein 3.
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet sind insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) maßgeblich. Das BFSG macht die Einhaltung der WCAG mit den Stufen A und AA zur Pflicht 4. Diese Richtlinien umfassen eine Vielzahl von Anforderungen, darunter Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Schriftgrößen und Kontraste, eine klare Navigation und die Tastaturbedienbarkeit 5.
Die Europäische Norm EN 301 549 dient als wichtiger Leitfaden für die Entwicklung barrierefreier IKT-Produkte und -Dienstleistungen. Sie verweist in Bezug auf Websites ebenfalls auf die WCAG-Kriterien 6.
Umsetzung der Barrierefreiheit in der Praxis
Die praktische Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet erfordert eine umfassende Herangehensweise, die sowohl technische Lösungen als auch die Sensibilisierung und Schulung der Beteiligten umfasst. Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gerecht zu werden, müssen Unternehmen und Organisationen verschiedene Aspekte berücksichtigen.
Technische Lösungen
Bei der Umsetzung barrierefreier Websites spielen technische Lösungen eine entscheidende Rolle. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten einen umfassenden Rahmen für die Erstellung zugänglicher Webinhalte. Entwickler und Designer müssen sicherstellen, dass ihre Websites mindestens den WCAG 2.1 AA-Standard erfüllen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Zu den wichtigsten technischen Aspekten gehören:
- Verwendung von semantischem HTML, um die Struktur und Bedeutung des Inhalts klar zu definieren.
- Implementierung von ARIA-Labels, um zusätzliche Informationen für Screenreader bereitzustellen.
- Gewährleistung der vollständigen Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente.
- Bereitstellung von aussagekräftigen Alt-Texten für Bilder und multimediale Inhalte.
- Sicherstellung ausreichender Farbkontraste für bessere Lesbarkeit.
Es hat sich gezeigt, dass die Verwendung von Tools wie WAVE, Axe oder Google Lighthouse hilfreich ist, um eine erste Analyse der Website durchzuführen und grundlegende Barrieren zu identifizieren. Diese automatisierten Prüfungen sollten jedoch durch manuelle Tests ergänzt werden, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Schulung und Sensibilisierung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Daher ist es wichtig, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen.
Schulungen sollten sich an verschiedene Rollen im Projekt richten, darunter:
- Konzepter und Informationsarchitekten
- Designer und Entwickler
- Redakteure und Content-Manager
- Projektmanager und Entscheidungsträger
Diese Schulungen sollten nicht nur die technischen Aspekte der Barrierefreiheit abdecken, sondern auch ein Verständnis für die verschiedenen Arten von Behinderungen und deren Auswirkungen auf die Nutzung digitaler Angebote vermitteln. Workshops und praktische Übungen können dabei helfen, die Teilnehmer für die Herausforderungen zu sensibilisieren, mit denen Menschen mit Behinderungen im Internet konfrontiert sind.
Ein wichtiger Aspekt der Schulungen ist auch die Vermittlung von Kenntnissen zur Erstellung barrierefreier Dokumente, wie PDFs oder Microsoft Word-Dateien. Dies ist besonders relevant, da viele Websites auch downloadbare Dokumente anbieten, die ebenfalls barrierefrei gestaltet sein müssen.
Schlussfolgerung
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit hat einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und bietet Unternehmen zugleich wirtschaftliche Chancen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das 2025 in Kraft tritt, legt den Grundstein für eine zugänglichere digitale Welt. Es fordert Unternehmen auf, ihre Online-Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen, was zu weitreichenden Veränderungen in der digitalen Landschaft führt.
Um diese Herausforderung zu meistern, müssen Unternehmen technische Lösungen umsetzen und ihre Mitarbeiter schulen. Die Einhaltung von Standards wie WCAG und EN 301 549 ist dabei entscheidend. Letztendlich geht es darum, eine digitale Umgebung zu schaffen, die allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Dies ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Märkte zu erschließen.
FAQs
- Wann müssen Webseiten nach gesetzlichen Vorgaben barrierefrei gestaltet sein?
Ab Mitte 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Webseiten barrierefrei sein müssen. - Welche Akteure sind zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes verpflichtet?
Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind teilweise von diesen Vorgaben ausgenommen. - Wer ist zur Durchführung der Maßnahmen des BFSG verpflichtet?
Alle Unternehmen, die in den relevanten Bereichen tätig sind und ihre Dienstleistungen direkt an Verbraucher richten, müssen die Maßnahmen des BFSG umsetzen. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die sich an Endverbraucher (B2C) wenden. - Für welche Anbieter wird die Barrierefreiheit ab Juni 2025 verpflichtend?
Ab Juni 2025 ist es für Anbieter, die elektronische Dienstleistungen über eine Website bereitstellen, wie beispielsweise eCommerce oder Kundenservice, verpflichtend, ihre Websites gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei zu gestalten.
Referenzen
[1] – https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html[2] – https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html
[3] – https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Werbung-Fairer-Wettbewerb/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/
[4] – https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
[5] – https://www.growth-pilots.de/blog/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2025
[6] – https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Anmerkung: Diesen Artikel haben wir mit Hilfe künstlicher Intelligenz nach unseren Vorgaben produziert und danach auf sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.





Leider wurde von den Gesetzgebern versäumt – opder bewusst unterlassen – die Beteiligung behinderter Menschen bei solchen Prozessen als Expert*Innen einzufordern. So definieren überwiegend Nicht-Behinderte wie der BIK, was digitale Barrierefreiheit in Deutschland ist und sind auch die häufigsten Diensleistungs-Erbringer für Barrierefreiheit. Wieder eine Chance verpasst, behinderte Menschen in hochqualifizierten Berufen unterzubringen.