
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin / Siegen (kobinet) Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus. Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse heute am 16. Juni 2025 veröffentlicht und im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt wurden.









































