München (kobinet)
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern begrüßt eine wichtige Entscheidung.
Landesarbeitsgemeinschaft bedeutet: Menschen aus einem Land arbeiten zusammen an wichtigen Themen.
Sie treffen sich regelmäßig und suchen gemeinsam nach Lösungen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern heißt kurz: LAGS.
Die LAGS bekommt mehr Sitze im Bayerischen Landesbehindertenrat.
Ab dem 1. August 2025 hat die LAGS 7 Sitze.
Vorher hatte die LAGS nur 5 Sitze.
Das ist ein gutes Zeichen.
Menschen mit Behinderungen sollen mehr mitbestimmen können.
Menschen mit chronischen Krankheiten sollen auch mehr mitbestimmen können.
Thomas Bannasch ist der Geschäftsführer von der LAGS Bayern.
Er sagt:
Unsere Mitglieds-Verbände werden von Menschen geleitet.
Diese Menschen haben selbst eine Behinderung.
Sie wissen aus eigener Erfahrung:
Wo gibt es Probleme?
Was brauchen wir für Teilhabe?
Teilhabe bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können.
Alle sollen bei der Schule, Arbeit oder Freizeit dabei sein dürfen.
Was brauchen wir für Inklusion?
Inklusion bedeutet: Jeder Mensch darf überall mitmachen.
Alle sollen gleich behandelt werden, egal ob mit oder ohne Behinderung.
Was brauchen wir für Barriere-Freiheit?
BarriereFreiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Es gibt die UN-Behindertenrechts-Konvention.
UNBehindertenrechtsKonvention bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention heißt kurz: UN-BRK.
Diese Konvention gilt auch in Deutschland.
Sie sagt:
Menschen mit Behinderungen müssen bei allen Entscheidungen mitmachen können.
Die Entscheidungen müssen sie selbst betreffen.
Die LAGS Bayern findet das wichtig:
Im Landesbehindertenrat sollen viele verschiedene Behinderungs-Formen vertreten sein.
Zum Beispiel:
- Körperliche Behinderungen
- Sinnes-Behinderungen
- Psychische Erkrankungen
Die LAGS Bayern sagt:
Selbst-Vertretung ist kein Nice-to-have.
SelbstVertretung bedeutet: Bei der Selbst-vertretung sprechen Menschen für sich selbst.
Sie sagen, was sie brauchen und wollen.
Nice-to-have bedeutet: Das wäre schön zu haben.
Aber Selbst-Vertretung ist mehr als das.
Andere Menschen können das nicht für die Betroffenen übernehmen.
Selbst-Vertretung ist sehr wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Selbst-Vertretung ist wichtig für die Demokratie.
Selbst-Vertretung ist ein Menschen-Recht.
Die LAGS Bayern wird auch in Zukunft aktiv mitarbeiten.
Sie arbeitet im Landesbehindertenrat mit.
Sie ist engagiert.
Sie ist partei-unabhängig.
Sie arbeitet für die betroffenen Menschen.
Landesbehindertenrat Bayern
Der Bayerische Landesbehindertenrat berät die Staats-Regierung.
Er berät bei Fragen zur Behinderten-Politik.
Das Gremium hat 17 Mitglieder.
Dazu gehören:
- Staats-Ministerin Ulrike Scharf als Vorsitzende
- Der oder die Behinderten-Beauftragte der Staats-Regierung
- Vertreter und Vertreterinnen der Selbsthilfe
- Vertreter und Vertreterinnen der Behinderten-Verbände
- Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Beauftragten
- Vertreter und Vertreterinnen der Wohlfahrts-Pflege
Der Rat trifft sich normalerweise 2 mal im Jahr.
Er bespricht aktuelle Themen der Behinderten-Politik.
LAG SELBSTHILFE Bayern
Die LAG SELBSTHILFE Bayern heißt kurz: LAGS.
Die LAGS Bayern ist die Dach-Organisation.
Sie vertritt mehr als 100 Verbände in ganz Bayern.
Diese Verbände sind Selbsthilfe-Verbände.
Sie sind für Menschen mit Behinderungen.
Sie sind für Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Sie sind für deren Angehörige.
Die LAGS vertritt die vielfältigen Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Sie vertritt auch die Interessen von Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Sie macht das gegenüber der Politik.
Sie macht das gegenüber der Verwaltung.
Sie macht das gegenüber der Gesellschaft.
Die Mitglieds-Organisationen sind das Herzstück der LAGS.
Sie sind engagierte Expertinnen und Experten in eigener Sache.
Ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind die Grundlage der Arbeit.

Foto: Gemeinfrei, public domain
München (kobinet) Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern (LAGS) begrüßt die neue Sitzverteilung im Bayerischen Landesbehindertenrat. Ab dem 1. August 2025 wird die LAGS mit sieben statt bisher fünf Sitzen vertreten sein – ein klares Signal für die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Politik, heißt es vonseiten der LAGS. "Unsere Mitgliedsverbände werden von Menschen geführt, die selbst von einer Behinderung betroffen sind. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Handlungsbedarf besteht und was es braucht, um Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit nicht nur zu ermöglichen, sondern dauerhaft zu sichern", erklärte Thomas Bannasch, Geschäftsführer der LAGS Bayern.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die auch in Deutschland rechtsverbindlich ist, verpflichtet die Politik ausdrücklich zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der LAGS Bayern, dass im Landesbehindertenrat eine große Bandbreite unterschiedlicher Behinderungsformen vertreten ist – von körperlichen und Sinnesbehinderungen bis hin zu psychischen Erkrankungen. „Selbstvertretung ist kein Nice-to-have, das andere für die Betroffenen übernehmen können. Sie ist essenziell für die Selbstwirksamkeit von Menschen mit Behinderungen, eine demokratische Notwendigkeit – und Menschenrecht“, heißt es in der Presseinformation der LAGS Bayern. Die LAGS Bayern werde sich auch künftig aktiv in die Arbeit des Landesbehindertenrats einbringen – engagiert, parteiunabhängig und im Sinne der Betroffenen.
Landesbehindertenrat Bayern
Der Bayerische Landesbehindertenrat berät die Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik. Dem Gremium gehören 17 Mitglieder an, darunter Staatsministerin Ulrike Scharf (Vorsitz), der/die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe, der Behindertenverbände, der kommunalen Beauftragten und der Wohlfahrtspflege. Der Rat tagt in der Regel zweimal jährlich und greift aktuelle Themen der Behindertenpolitik auf.
LAG SELBSTHILFE Bayern (LAGS)
Die LAGS Bayern ist die Dachorganisation von mehr als 100 bayernweit tätigen Verbänden der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Die LAGS vertritt die vielfältigen Interessen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Die Mitgliedsorganisationen der LAGS sind das Herzstück der LAGS. Sie sind engagierte Expertinnen und Experten in eigener Sache – ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind die Grundlage der Arbeit, heißt es vonseiten der LAGS Bayern.

Foto: Gemeinfrei, public domain
München (kobinet) Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern (LAGS) begrüßt die neue Sitzverteilung im Bayerischen Landesbehindertenrat. Ab dem 1. August 2025 wird die LAGS mit sieben statt bisher fünf Sitzen vertreten sein – ein klares Signal für die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Politik, heißt es vonseiten der LAGS. "Unsere Mitgliedsverbände werden von Menschen geführt, die selbst von einer Behinderung betroffen sind. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Handlungsbedarf besteht und was es braucht, um Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit nicht nur zu ermöglichen, sondern dauerhaft zu sichern", erklärte Thomas Bannasch, Geschäftsführer der LAGS Bayern.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die auch in Deutschland rechtsverbindlich ist, verpflichtet die Politik ausdrücklich zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der LAGS Bayern, dass im Landesbehindertenrat eine große Bandbreite unterschiedlicher Behinderungsformen vertreten ist – von körperlichen und Sinnesbehinderungen bis hin zu psychischen Erkrankungen. „Selbstvertretung ist kein Nice-to-have, das andere für die Betroffenen übernehmen können. Sie ist essenziell für die Selbstwirksamkeit von Menschen mit Behinderungen, eine demokratische Notwendigkeit – und Menschenrecht“, heißt es in der Presseinformation der LAGS Bayern. Die LAGS Bayern werde sich auch künftig aktiv in die Arbeit des Landesbehindertenrats einbringen – engagiert, parteiunabhängig und im Sinne der Betroffenen.
Landesbehindertenrat Bayern
Der Bayerische Landesbehindertenrat berät die Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik. Dem Gremium gehören 17 Mitglieder an, darunter Staatsministerin Ulrike Scharf (Vorsitz), der/die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe, der Behindertenverbände, der kommunalen Beauftragten und der Wohlfahrtspflege. Der Rat tagt in der Regel zweimal jährlich und greift aktuelle Themen der Behindertenpolitik auf.
LAG SELBSTHILFE Bayern (LAGS)
Die LAGS Bayern ist die Dachorganisation von mehr als 100 bayernweit tätigen Verbänden der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Die LAGS vertritt die vielfältigen Interessen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Die Mitgliedsorganisationen der LAGS sind das Herzstück der LAGS. Sie sind engagierte Expertinnen und Experten in eigener Sache – ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind die Grundlage der Arbeit, heißt es vonseiten der LAGS Bayern.