Köln (kobinet)
Menschen mit Behinderung bekommen jetzt neue Hilfe am Arbeits-Platz.
Die Hilfe heißt: Job-Coaching.
Was ist Job-Coaching?
Job-Coaching ist Hilfe direkt am Arbeits-Platz.
Ein Job-Coach hilft Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
Der Job-Coach hilft auch bei der Ausbildung.
Wer hat das entschieden?
4 wichtige Stellen haben zusammen entschieden:
- Die Deutsche Renten-Versicherung Bund
- Die Bundes-Agentur für Arbeit
- Die Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung
- Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Integrations-Ämter und Haupt-Fürsorge-Stellen
Diese 4 Stellen haben neue Regeln gemacht.
Die Regeln stehen in einem Text.
Der Text heißt: Leistungs-Beschreibung zum Job-Coaching.
Was steht in den neuen Regeln?
In den Regeln steht:
- Wie gut das Job-Coaching sein muss
- Wie man einen Job-Coach bekommt
- Wer das Job-Coaching bezahlt
Wo findet Job-Coaching statt?
Job-Coaching findet im Betrieb statt.
Ein Betrieb ist ein Ort, wo Menschen arbeiten.
Das kann zum Beispiel eine Firma oder ein Geschäft sein.
Das heißt: direkt am Arbeits-Platz.
Oder direkt am Ausbildungs-Platz.
Wichtig:
Man muss schon einen Arbeits-Platz haben.
Oder man muss schon einen Ausbildungs-Platz haben.
Dann kann man Job-Coaching bekommen.
Was ist das Ziel von Job-Coaching?
Job-Coaching hilft allen Menschen im Betrieb.
Sie lernen: Wie kann man gut zusammen arbeiten?
Das Job-Coaching dauert nur eine bestimmte Zeit.
In dieser Zeit lernen alle Beteiligten Lösungen für Probleme.
Die Menschen im Betrieb lernen auch:
Wie geht man mit einer Behinderung um?
Wie kann man Menschen mit Behinderung helfen?
Job-Coaching ist gut für Menschen mit Behinderung.
Job-Coaching hilft dabei:
- Den Arbeits-Platz zu behalten
- Den Ausbildungs-Platz zu behalten
Job-Coaching ist auch gut für Arbeit-Geber.
Arbeit-Geber sind die Chefs oder Firmen, die Menschen einstellen und bezahlen.
Arbeit-Geber bekommen schnell Hilfe.
Die Hilfe ist einfach zu bekommen.
Mehr Informationen gibt es hier:

Foto: Susanne Göbel
Köln (kobinet) Menschen mit Behinderung können ab sofort mit einem Jobcoaching an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet und veröffentlicht. In der Leistungsbeschreibung haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt. Ein Jobcoaching findet im Betrieb am Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz statt. Ein bereits bestehender Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz ist daher Fördervoraussetzung.
„Jobcoaching hat das Ziel, die betrieblichen Beteiligten zu befähigen, in einem begrenzten Zeitraum eigene Lösungen bei Herausforderungen im Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unabdingbar, das betriebliche Umfeld zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen einzubeziehen, zu sensibilisieren und zu befähigen. Jobcoaching am Arbeitsplatz stellt für die Unterzeichner eine gute Möglichkeit dar, um das Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung zu Beginn sowie im Verlauf zu sichern. Nachgekommen wird damit auch dem Anliegen der Arbeitgebenden, bei Bedarf schnell und unkompliziert eine Unterstützung und Begleitung bekommen zu können“, heißt es auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Dort finden sich auch weitere Informationen zum Jobcoaching und zur Leistungsvereinbarung:

Foto: Susanne Göbel
Köln (kobinet) Menschen mit Behinderung können ab sofort mit einem Jobcoaching an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet und veröffentlicht. In der Leistungsbeschreibung haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt. Ein Jobcoaching findet im Betrieb am Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz statt. Ein bereits bestehender Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz ist daher Fördervoraussetzung.
„Jobcoaching hat das Ziel, die betrieblichen Beteiligten zu befähigen, in einem begrenzten Zeitraum eigene Lösungen bei Herausforderungen im Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unabdingbar, das betriebliche Umfeld zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen einzubeziehen, zu sensibilisieren und zu befähigen. Jobcoaching am Arbeitsplatz stellt für die Unterzeichner eine gute Möglichkeit dar, um das Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung zu Beginn sowie im Verlauf zu sichern. Nachgekommen wird damit auch dem Anliegen der Arbeitgebenden, bei Bedarf schnell und unkompliziert eine Unterstützung und Begleitung bekommen zu können“, heißt es auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Dort finden sich auch weitere Informationen zum Jobcoaching und zur Leistungsvereinbarung: