Berlin (kobinet)
Am 3. Juni 2025 wurde ein wichtiger Bericht veröffentlicht.
Der Bericht heißt: Jahres-Bericht 2024.
Den Bericht hat die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes geschrieben.
Eine AntiDiskriminierungsStelle hilft Menschen, die schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.
Man unterstützt sie und sorgt dafür, dass alle fair behandelt werden.
Der Bericht zeigt:
Menschen mit Behinderungen werden oft schlecht behandelt.
Das passiert in vielen Bereichen des Lebens.
Das nennt man: Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Der Deutsche Behindertenrat fordert:
Die Bundes-Regierung muss etwas tun.
In Deutschland bestimmt die Bundesregierung, was im Land passiert.
Sie besteht aus der Kanzlerin oder dem Kanzler und den Ministern.
Sie muss ein wichtiges Gesetz ändern.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AGG.
Menschen mit Behinderungen haben viele Probleme in Deutschland.
Sie werden an vielen Stellen diskriminiert.
Das zeigt der neue Jahres-Bericht 2024.
So entsteht der Bericht:
Menschen rufen bei Beratungs-Stellen an.
Oder sie schreiben E-Mails.
Sie fragen um Hilfe.
Die Beratungs-Stellen zählen alle Anfragen.
2024 gab es 11.405 Beratungs-Anfragen.
9.057 Fälle waren wegen Diskriminierung.
Die Anzahl der Anfragen wird immer mehr.
27 Prozent der Anfragen waren wegen Behinderung.
Prozent ist ein Teil von 100.
50 Prozent bedeutet: die Hälfte von allem.
Das sind mehr als 1 von 4 Anfragen.
Oder wegen chronischer Krankheit.
Diskriminierung passiert besonders oft:
- Bei der Arbeit
- Beim Einkaufen
- Bei Dienst-Leistungen
- Bei Ämtern und Behörden
Dr. Martin Danner arbeitet für den Deutschen Behindertenrat.
Er sagt:
Die vielen Meldungen sind alarmierend.
Wir müssen dringend etwas tun.
Der Deutsche Behindertenrat fordert:
Die Bundes-Regierung muss das AGG ändern.
Sie hat das schon versprochen.
Jetzt muss sie es schnell machen.
Neue Regeln müssen her:
Private Anbieter müssen barriere-frei werden.
BarriereFreiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Das gilt für Geschäfte und Dienst-Leistungen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
- Alle Menschen können die Angebote nutzen
- Alle Menschen finden die Angebote
- Alle Menschen verstehen die Angebote
Martin Danner sagt:
Ohne bessere Gesetze bleibt Inklusion ein leeres Versprechen.
Inklusion bedeutet:
Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen können überall mitmachen.

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Am 3. Juni 2025 wurde der "Jahresbericht 2024" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht. Darin zeigt sich: Menschen mit Behinderungen werden nach wie vor in vielen Lebensbereichen erheblich diskriminiert. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert, dass die Bundesregierung nun zügig die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angeht. Menschen mit Behinderungen erfahren in Deutschland nach wie vor an vielen Stellen Diskriminierung – das zeige auch der "Jahresbericht 2024", der am 3. Juni 2025 veröffentlicht wurde. Basis des Berichts sind Beratungsanfragen, die 2024 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingegangen sind. Von den insgesamt 11.405 Beratungsanfragen betrafen 9.057 Fälle mindestens ein im AGG geschütztes Merkmal. Die Anzahl der Anfragen ist 2024 erneut gestiegen. Bei 27 Prozent der Anfragen ging es um Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Diese Diskriminierungen betreffen ganz besonders das Arbeitsleben, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und den Kontakt mit Ämtern und Behörden. „Die Anzahl der eingegangenen Meldungen zu einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist alarmierend und macht dringenden Handlungsbedarf deutlich“, sagte Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. Der DBR fordert mit Nachdruck, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des AGG nun zügig umsetzt. Es müssen klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten und zwar in Hinblick auf Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Auffindbarkeit. „Ohne eine umfassende gesetzliche Nachbesserung bleibt Inklusion ein leeres Versprechen“, sagte Martin Danner.

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Am 3. Juni 2025 wurde der "Jahresbericht 2024" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht. Darin zeigt sich: Menschen mit Behinderungen werden nach wie vor in vielen Lebensbereichen erheblich diskriminiert. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert, dass die Bundesregierung nun zügig die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angeht. Menschen mit Behinderungen erfahren in Deutschland nach wie vor an vielen Stellen Diskriminierung – das zeige auch der "Jahresbericht 2024", der am 3. Juni 2025 veröffentlicht wurde. Basis des Berichts sind Beratungsanfragen, die 2024 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingegangen sind. Von den insgesamt 11.405 Beratungsanfragen betrafen 9.057 Fälle mindestens ein im AGG geschütztes Merkmal. Die Anzahl der Anfragen ist 2024 erneut gestiegen. Bei 27 Prozent der Anfragen ging es um Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Diese Diskriminierungen betreffen ganz besonders das Arbeitsleben, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und den Kontakt mit Ämtern und Behörden. „Die Anzahl der eingegangenen Meldungen zu einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist alarmierend und macht dringenden Handlungsbedarf deutlich“, sagte Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. Der DBR fordert mit Nachdruck, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des AGG nun zügig umsetzt. Es müssen klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten und zwar in Hinblick auf Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Auffindbarkeit. „Ohne eine umfassende gesetzliche Nachbesserung bleibt Inklusion ein leeres Versprechen“, sagte Martin Danner.