Brüssel (kobinet)
Werkstätten für behinderte Menschen gibt es in vielen Ländern.
In diesen Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen.
Aber diese Werkstätten sind nicht gut.
Das sagt das Europäische Netzwerk zum selbst-bestimmten Leben behinderter Menschen.
Die Abkürzung ist: ENIL.
Die Werkstätten sind gegen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiges Gesetz.
Es sagt: Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Die Werkstätten helfen Menschen mit Behinderungen nicht dabei:
- einen normalen Arbeits-platz zu finden
- auf dem ersten Arbeits-markt zu arbeiten
Der erste Arbeits-markt bedeutet:
Normale Arbeits-plätze in normalen Firmen.
Die Werkstätten sind auch ausbeuterisch.
Das bedeutet: Die Menschen bekommen zu wenig Geld für ihre Arbeit.
ENIL hat heraus-gefunden:
Die Behörden in der EU geben viel Geld für diese Werkstätten aus.
Sie sind Stellen vom Staat, die für uns wichtig sind.
Man geht dort hin, wenn man zum Beispiel einen neuen Ausweis braucht oder Hilfe vom Staat bekommen möchte.
Das sind Subventionen.
Subventionen sind Geld-hilfen vom Staat.
Diese Subventionen sind nach EU-Recht erlaubt.
Aber ENIL sagt: Das ist falsch.
ENIL macht eine Veranstaltung zu diesem Thema.
Die Veranstaltung heißt:
Durchgängige Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den EU-Rechts-vorschriften über staatliche Bei-hilfen: Wie geht es weiter?
Die Veranstaltung ist am 24. Juni 2025.
Sie ist von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Sie ist im Europäischen Parlament.
Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: Informationen über Werkstätten für behinderte Menschen
Informationen zu Subventionen finden Sie hier: Informationen über Subventionen für Werkstätten

Foto: ENIL
Brüssel (kobinet) Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen steht nicht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist unwirksam bei der Integration behinderter Bürger*innen in den regulären Arbeitsmarkt und auch ausbeuterisch. Das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) fand umfangreiche Belege dafür, dass die Behörden in der gesamten EU erhebliche Subventionen für sogenannte geschützte Arbeitsplätze zahlen. Diese Praxis ist nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU zulässig, einem zentralen Element des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen. So heißt es in der Ankündigung einer Veranstaltung des European Network on Independent Living (ENIL) mit dem Titel "Durchgängige Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen: Wie geht es weiter?", die am 24. Juni 2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr im Europäischen Parlament stattfindet.
Link zur Ankündigung der Veranstaltung in englischer Sprache und zur Möglichkeit für die Anmeldung der Präsenzveranstaltung

Foto: ENIL
Brüssel (kobinet) Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen steht nicht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist unwirksam bei der Integration behinderter Bürger*innen in den regulären Arbeitsmarkt und auch ausbeuterisch. Das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) fand umfangreiche Belege dafür, dass die Behörden in der gesamten EU erhebliche Subventionen für sogenannte geschützte Arbeitsplätze zahlen. Diese Praxis ist nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU zulässig, einem zentralen Element des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen. So heißt es in der Ankündigung einer Veranstaltung des European Network on Independent Living (ENIL) mit dem Titel "Durchgängige Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen: Wie geht es weiter?", die am 24. Juni 2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr im Europäischen Parlament stattfindet.
Link zur Ankündigung der Veranstaltung in englischer Sprache und zur Möglichkeit für die Anmeldung der Präsenzveranstaltung