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Veranstaltung zur Förderung von Werkstätten und aussondernden Einrichtungen im EU-Parlament

Logo: ENIL - European Network on Independent Living
ENIL 2022
Foto: ENIL

Brüssel (kobinet) Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen steht nicht im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist unwirksam bei der Integration behinderter Bürger*innen in den regulären Arbeitsmarkt und auch ausbeuterisch. Das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) fand umfangreiche Belege dafür, dass die Behörden in der gesamten EU erhebliche Subventionen für sogenannte geschützte Arbeitsplätze zahlen. Diese Praxis ist nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU zulässig, einem zentralen Element des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen. So heißt es in der Ankündigung einer Veranstaltung des European Network on Independent Living (ENIL) mit dem Titel "Durchgängige Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen: Wie geht es weiter?", die am 24. Juni 2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr im Europäischen Parlament stattfindet.

Link zur Ankündigung der Veranstaltung in englischer Sprache und zur Möglichkeit für die Anmeldung der Präsenzveranstaltung