
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Heute, am 3. September 2025, soll im Bundeskabinett der Referenten-Entwurf des SGB VI-Anpassungsgesetzes behandelt werden – ohne dass die Belange von Menschen mit Behinderungen ernsthaft berücksichtigt worden wären: Die verpflichtende Einbindung von Behinderten-Verbänden wurde karikiert, eigentlich begrüßenswerte Ideen greifen zu kurz und drohen bestehende Ungleichheiten im Reha-Prozess eher zu zementieren, denn aufzulösen. So die Kritik der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) am geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.









































