
Foto:
BERLIN (kobinet) Die Selbstverwaltung in der Krankenversicherung kann 2023 erstmals online gewählt werden Das Bundeskabinett hat, wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion berichtet, heute den Entwurf eines Gesetzes (7. SGB IV- Änderungsgesetz) zur Änderung von Sozialvorschriften beschlossen, in dem auch die Erprobung der Online-Stimmabgabe bei Sozialwahlen zur Selbstverwaltung der Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht wird.











































