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Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben -oder: vom Unsinn der Zukunftsplanung

Roland Frickenhaus
Roland Frickenhaus
Foto: Roland Frickenhaus

Jessen (Elster) (kobinet) Jetzt geht es bald los, dass die netten Damen und Herren, beflügelt durch das im gedimmten „Licht der UN-BRK“ geschriebene Bundesteilhabegesetz (BTHG), landauf und landab bei Menschen mit Behinderungen vorstellig werden, um zu erfragen, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen. Das Zauberwort lautet: „Zukunfts-“ bzw. „Teilhabeplanung“.

Da werden die Leistungsberechtigten gebeten bis genötigt, ihre Erwartungen, Ziele und Wünsche, bezogen auf die einzelnen Teilhabebereiche, fremden Menschen darzulegen, während diese so tun, als könne man Zukunft „planen“ und als sei das zentrale Merkmal einer Behinderung dieses, dass ein Mensch mit Behinderungen Unterstützung dabei braucht, Ziele für sein Leben zu formulieren.

Aber: Kann man „Zukunft“ überhaupt planen und ist man als Bezieher von Teilhabeleistungen verpflichtet, seine eigenen Zukunftspläne zu kommunizieren und sich hinterher am Grad der Erfüllung dieser Pläne messen und sogar ökonomisch bewerten zu lassen? Wohl kaum.

„Zukunft“ ist nicht planbar. Noch nicht mal für fünf Jahre. Dass das so ist, werden diejenigen, die bis ‘89 irgendwo zwischen Ostsee und Erzgebirge gewohnt haben, gern bestätigen.

Ja, und wie viele Lehrer, Kita-Plätze, Pflegekräfte, Erzieher, Krankenhausbetten und Pflegeheimplätze brauchen wir eigentlich? Wer hat denn da geplant, Herrschaften, noch mal?!

Und auch Egon Olsen, der Kopf der „Olsen-Bande“, der sicher nicht ohne Grund im Land der Planwirtschaft besonders viele Fans hatte, ist nicht an seinen Plänen gescheitert, sondern an fehlenden Kompetenzen, auf die Wirklichkeit zu reagieren, wenn sie sich nicht in Übereinstimmung mit dem Plan befand.

Leben ist eben das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.

Und da sitzen sie also nun in der „besonderen Wohnform“ im Zimmer von Herrn Max Mustermann, der künftig, selbst und doch nicht selbstbestimmt, Mieter in der Sonderwelt sein wird, und werden sich detailliert darlegen lassen, ob und wie er seine Zukunft geplant hat.

Brav muss er fremden Leuten, die mit fremdem Geld bezahlen, erklären, wie und mit wem er wohnen, wo und was er arbeiten möchte und was er in seiner Freizeit unternimmt. Er wird gefragt, wie es mit dem Aufstehen, der Hygiene und der Hauswirtschaft so klappt und was er noch so alles können wollen will.

Am Ende wird alles brav quantifiziert und von den netten Damen und Herren in irgendetwas (Zeit, Geld, Personalanteile, Punkte, Qualifikation…) umgerechnet und dann wird alsbald, versehen mit der Datenschutzentbindung, der Heimweg angetreten.

Wenn das nicht unanständig aufdringlich und neoliberaler Humbug ist, was ist es dann?

Die Voraussetzung für ein gelingendes Leben wird doch nicht durch einen Plan über die eigene Zukunft garantiert, sondern dadurch, dass man gelernt hat, situativ zu reagieren und Wege (= sich selbst) auszuprobieren.

Was ist, wenn plötzlich Krankheit dazwischenkommt, die coole Erzieherin gekündigt hat und die WfbM nur noch Arbeiten hat, die zu komplex sind? Was ist, wenn die Freundin plötzlich einen Anderen hat und die Idee mit der Außenwohngruppe nicht hinhaut, weil der Vermieter dann kurz vor knapp doch keine Mieter haben will, die behindert sind? Was ist, wenn man plötzlich an der Bushaltestelle jeden Morgen dumm angemacht wird oder wenn die eigenen Eltern alt und pflegebedürftig werden? Ja, und was ist, wenn der Wind plötzlich aus einer politischen Ecke zu wehen beginnt, die schlimmste Erfahrungen aktualisiert?

Menschen leben nicht „ziellos“ nur weil keine schriftlichen Aufzeichnungen über ihre Vorhaben, Pläne und Absichten an- und ausgefertigt wurden.

Pädagogische Arbeit ist Beziehungsarbeit, die nun durch das Aufstellen eines Planes ersetzt werden soll: Formular raus, Ankreuzen, Ausfüllen, Unterschrift drunter, dann noch schnell in die Excel-Tabelle eintragen, was der Zukunftsplan in Euro kostet, noch einen Termin zum Gespräch über den Grad der Zielerreichung vereinbaren und dann ab. Das war’s.

Das ist relativ sinnneutral, verursacht aber bei denen, die sich mit ihren eigenen Plänen nicht offenbaren mussten, offensichtlich ein gutes Gefühl.

Verwaltung meint, das Recht zu haben, wissen zu dürfen, was für persönliche Ziele ein Leistungsberechtigter hat und legt fest, ob es Sinn macht, die Person bei der Erreichung dieser Ziele (finanziell) zu unterstützen. Das klingt nicht direkt nach „Disziplinierung“, trägt aber unverkennbar den Geruch.

Über die eigene Zukunft nachzudenken, setzt die Fähigkeit zur Selbstreflektion und zum abstrakten Denken voraus. Beides ist in der Regel bei kognitiv beeinträchtigten Menschen nicht sehr ausgeprägt vorfindbar. Es braucht andere Zugänge, als den einer Befragung durch Fremde.

Weil das aber weder zum Selbstverständnis von Verwaltung passt, noch Verwaltungen überhaupt so aufgebaut sind, dass sie dies adäquat bedienen könnten, greift man gleichermaßen takt- und hilflos, auf die Methode von (Aus-)Fragebögen und Klientengespräch zurück.

Verwirkt jemand den Anspruch auf Teilhabeleistungen, wenn er seine Ziele und Planungen für sich behält, oder wenn sich nach einer gewissen Zeit herausstellen sollte, dass die Ziele von einst -warum auch immer- nicht erreicht wurden? Und die, die keine Ziele artikulieren können, wie sieht es bei denen aus?

Profis, die vor einigen Dekaden ihre Ausbildung gemacht haben, wissen, dass Pädagogik in ihrem Kern nichts als Beziehungsarbeit ist und selbst den Schicki-Micki Gesundheitsökonom*innen und Verwaltungsfachwirt*innen dürfte (nach Feierabend…) dämmern, dass sie sich auf ziemlich dünnem Eis bewegen. Manchmal hilft eben der Blick ins eigene Leben mehr als in ein Lehrbuch oder in einen schlauen ICF-gespickten Fragebogen, auch wenn das anstrengender ist, als das sture Auswendiglernen von Items.

Leben ist das, was trotz der Zukunfts-/ Teilhabesplanung geschieht -und nicht ihretwegen. Es ist immer wieder dieses peinliche deutsche Krämerseelengehabe, das sich nicht vorstellen kann (und will…), Bedürftige bedingungslos zu alimentieren und sie auch dann (noch) zu unterstützen, wenn sie sich aufgezwungenen Gesprächen über ihre Zukunftspläne verweigern oder schlicht und ergreifend keine Ziele benennen können.

Unterschwellig transportiert dieses Denken zudem die nicht unproblematische Gleichung, dass nur das Sinn hat, was ein Ziel hat. Spätestens jetzt, bei der Hinzunahme des Begriffes „Sinn“, wird deutlich, wie nah wir immer noch bei dem sind, was wir in Deutschland schon einmal hatten und als es noch kein BTHG brauchte, weil die Euthanasie ja noch „wirkte“. (Schämt Euch in Berlin für diese gedankliche Assoziation!).

Dann wird zwar vordergründig über Zukunfts- /Teilhabepläne beraten und entschieden, ob man bereit ist, die darin getroffenen Festlegungen zu alimentieren, in Wahrheit aber wird über „Sinn“ befunden und entschieden, was man des Alimentierens für sinnvoll hält und was nicht. Wer hat „sinnvolle“ Ziele und führt (folglich) ein „sinnvolles“ Leben und wem muss man da noch auf die Sprünge helfen?

Wenn Leistungserbringer künftig auch noch schriftlich zu garantieren haben, dass der Leistungsberechtigte mit den bereitgestellten finanziellen Ressourcen (selbstverständlich auch) die mit ihm vereinbarten Ziele erreichen wird, dürfte selbst Laien schwanen, dass irgendetwas in der Logik klemmt und dass, nicht zuletzt auch unter bravem Applaus von Wohlfahrtsverbänden, einem trojanischen Pferd Einlass gewährt wurde.

Wir lernen: Man kann sich im Kreis drehen, ohne es zu merken…

Mit „Plänen“ lässt sich nicht gestalten, sondern verwalten. Sie sind denkbar ungeeignet, auf etwas so hochkomplexes wie „Leben“ zu reagieren, weil sie von statischen Bedingungen ausgehen. Und genau das ist Leben nicht: plan-, berechen- und vorhersehbar.

Vielmehr ist Leben das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.

Und es sind Ideen, Phantasie, Kreativität und Flexibilität, aus denen „Zukunft“ gemacht wird.

Ach ja, und mit Freundschaft und Vertrauen hat das auch zu tun.

Zum Glück!

Lesermeinungen

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19 Lesermeinungen
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rgr
23.12.2019 10:39

Was für’s Neue zu hoffen bleibt ist,

dass die mit der neuen Teilhabe- und Gesamtplanung Betrauten mit guten Vorsätzen starten. Eine bessere Ausgestaltung der Arbeitsplätze für Assistenz, Pflege und das unabhängige Leben sollte bei den guten Wünsche nicht fehlen.

Wie die in der Sozialwirtschaft vorherrschende Angebotspolitik beendet und abgelöst werden kann, wird ohnehin im gesellschaftspolitischen Raum verhandelt werden müssen. Es geht schließlich um mehr als individuelle Lebensplanung. Auf das Versprechen einer besseren Anhörung zu Bedarfen der Teilhabe muss eine sozialpolitische Initiative folgen, welche die Chancen der neuen Teilhabeplanung aufgreift und in eine Nachfrage orientierte Planung der Sozialökonomie übersetzt.

Hoffentlich finden die so Betrauten auch die Traute sich unabhängig von ihren Dienstherren zu organisieren und sich so zum Fortgang der UN-BRK auch öffentlich zu äußern. Nach Lage der Verhältnisse gelingt dies nur mit einer Gewerkschaft.

Stefan Doose
21.12.2019 22:51

Zum Verhältnis von Persönlicher Zukunftsplanung und der Bedarfsermittlung im Rahmen der Teilhabe- und Gesamtplanung

Anbei habe ich zur Information drei mittlerweile auch online verfügbare Artikel zusammengestellt, die aus meiner Sicht das Verhältnis von Persönlicher Zukunftsplanung und der Bedarfsermittlung im Rahmen der Teilhabe- und Gesamtplanung etwas differenzierter erläutern. Vielleicht tragen sie ja zur sicherlich notwendigen fachlichen Debatte bei.

Doose, Stefan: Meinen ganz persönlichen Bedarf ermitteln. Persönliche Zukunftsplanung. In: Die Orientierung (2019), H.2, 24-26. Verfügbar unter https://zukunftsplanungblog.wordpress.com/2019/12/21/meinen-ganz-personlichen-bedarf-ermitteln-personliche-zukunftsplanung/ (kurzer Artikel zum Unterschied der Bedarfsermittlung im Rahmen der Teilhabe- und Gesamtplanung und der Persönlichen Zukunftsplanung als Methode der Assistenz zur persönlichen Lebensplanung)

Doose, Stefan: Persönliche Zukunftsplanung als Methode der Assistenz zur persönlichen Lebensplanung (§ 78 SGB IX-neu). (2017) Verfügbar unter: https://zukunftsplanungblog.wordpress.com/2017/10/16/persoenliche-zukunftsplanung-als-methode-der-assistenz-zur-persoenlichen-lebensplanung-%c2%a7-78-sgb-ix-neu/ (längerer Artikel mit ausführlicherer Schilderung der neuen Teilhabe- und Gesamtplanung im Unterschied zur Persönlichen Zukunftsplanung als Methode der Assistenz zur persönlichen Lebensplanung)

Doose, Stefan: Persönliche Zukunftsplanung – ein gutes, passendes Leben in Verbundenheit gestalten. In: Teilhabe (2019), H. 4, 176-180. Verfügbar unter: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Zeitschrift_Teilhabe/DOOSE_Persoenliche_Zukunftsplanung_Seiten176-180_ausTeilhabe_4_2019.pdf (grundsätzlicher Artikel zur Methode der Persönlichen Zukunftsplanung mit ihren Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Assistenz zur persönlichen Lebensplanung und Unterstützten Entscheidungsfindung).

Wer Lust hat – viel Spaß beim Lesen!

Sabine Etzel
21.12.2019 12:13

Danke für die Belebung einer zweifellos notwendigen Diskussion über die Art der Bedarfsermittlung durch die Kolumne von Roland Frickenhaus!

Die von ihm vorgenommene Gleichsetzung von Teilhabeplanung mit Zukunftsplanung fordert uns, Carolin Emrich und Sabine Etzel, als VertreterInnen des deutschsprachigen Netzwerks Persönliche Zukunftsplanung e.V. allerdings heraus, die Begrifflichkeiten zu differenzieren:

Persönliche Zukunftsplanung als Methode und Haltung setzt auf Freiwilligkeit. Die Person entscheidet über Thema, Ort und Zeitpunkt und wählt ihre UnterstützerInnen selbst. Es geht um Verbesserung der Lebensqualität und das Erreichen selbstgesteckter Ziele.

Die Teilhabe- und Gesamtplanungen wiederum ist bürokratische Verpflichtung – sie lässt sich durchaus kritisch betrachten. Persönliche Zukunftsplanung als Methode und Haltung kann das Verwaltungs-Verfahren durch selbstgewählte Rahmenbedingungen und Wege vorbereiten und bereichern.

Der Ansicht von R. Frickenhaus, Zukunftsplanung sei grundsätzlich unsinnig, da Zukunft nicht planbar sei, möchten wir ein Zitat von J. Beuys gegenüberstellen: „Die Zukunft, die wir wollen, müssen wir selbst erfinden! Sonst bekommen wir eine, die wir nicht wollen.“

Es scheint notwendig, zunächst Neugier, auch Sehnsucht nach Veränderung und Ideen von Alternativen bei allen Beteiligten zu wecken, und sich dann nach und nach neuen Möglichkeiten anzunähern – auch und gerade wenn es um Menschen geht, die wenig Erfahrung mit Mitsprache-Möglichkeiten haben.

Dabei schließen sich Beziehung(sarbeit) und Planen nach unserer Erfahrung keineswegs aus. Ganz im Gegenteil. Zukunftsplanung realisiert sich in Verbundenheit mit Menschen, die zuhören, ermutigen und bei der Umsetzung unterstützen.

Und all das hat aus unserer Sicht mit kognitiver Beeinträchtigung nur am Rande zu tun. Denn für Veränderungsprozesse reicht „nur Nachdenken“ oft ohnehin nicht aus. Ausprobieren, Erfahrungen machen, spüren, sind weitere wertvolle Komponenten. Was es in diesem Sinne vor allem braucht sind Pläne, die aus Ideen, Phantasie, Kreativität und Flexibilität erwachsen. Es lebe also die Zukunftsplanung!

Die hier kurz erwähnten Überlegungen sind in ausführlicher Fassung nachzulesen unter https://zukunftsplanungblog.wordpress.com/2019/12/21/stellungnahme-zur-kolumne-leben-ist-das-was-uns-zustost-wahrend-wir-uns-etwas-ganz-anderes-vorgenommen-haben-oder-vom-unsinn-der-zukunftsplanung

Stefan Doose
20.12.2019 13:59

Sinn und Unsinn von Teilhabeplanung und persönlicher Zukunftsplanung

In dem Beitrag geht meiner Ansicht nach einiges durcheinander. Sortieren wir mal ein bisschen:
1. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der offiziellen Teilhabeplanung und Gesamtplanung, die jemand absolvieren muss, um staatliche Rehaleistungen zu bekommen und einer freiwilligen persönlichen Zukunftsplanung, die ich wählen kann, um selbst und mit einem selbst gewählten Unterstützer*innen-Kreis auf gute Ideen für meine Zukunft zu bekommen.
2. Es kommt immer darauf an, wer plant und die Ziele festlegt. Wessen Ziele sind es? Es ist völlig ok, wenn ich für die von mir festgelegten Ziele die notwendige Unterstützungsleistungen bekomme und das weitere Vorgehen plane. Dafür kann eine Koordinierung der Hilfen im Rahmen der Teilhabeplanung oder Gesamtplanung sinnvoll sein. Es ist nicht ok, wenn andere mir vorschreiben, welche 37 SMART formulierten Ziele ich erreichen soll. Es ist auch fraglich, ob staatliche Teilhabeplaner*innen die Personen meines Vertrauens sind, denen ich meine intimsten Wünsche und Ziele preisgeben muss, damit sie mir besser helfen können.
3. Weder die Zukunft noch die Teilhabe lässt sich zu 100% planen, aber ein guter Plan kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass ich meine Ziele und damit Dinge, die mir wichtig sind, erreiche.
Der Philosoph Stefan Brotbeck unterscheidet in seinem kleinen Büchlein „Zukunft – Aspekte eines Rätsels“ zwei Qualitäten von Zukunft:
die geplante Zukunft – von ihm „futurum“ genannt, die sich aus der Vergangenheit ableitet und die Zukunft, die im wortwörtlichen Sinne aus der Zukunft auf uns zukommt – und von ihm – passend zur Weihnachtszeit –„adventus“ genannt wird. Dies schließt zum Beispiel sich abzeichnende Trends, Schicksalsschläge wie Unfälle, Krankheiten, aber auch positive Dinge wie die Begegnung mit einer liebenswerten Person mit ein. Es gibt Menschen, sogenannte „Futurlinge“, die die Zukunft versuchen „in den Griff zu bekommen“ und versuchen alles 5 Jahre im Voraus zu planen und vergessen im Jetzt zu leben. Ein Plan ist noch kein Leben.
Anderseits gibt es gibt Menschen, von ihm „Adventlinge“ genannt, die planlos warten, was auf sie zukommt. Man kann auch ohne Plan und Ziele leben. Die Gefahr ist jedoch, dass wenn uns neue Möglichkeiten begegnen, wir sie nicht erkennen und wahrnehmen können, weil wir gar keinen Plan haben, wo wir denn hinwollen.
Die Kunst ist in der Gegenwart beide Qualitäten von Zukunft wertzuschätzen, sich zu überlegen, was einem im Leben wichtig ist, Pläne zu schmieden und gleichzeitig offen zu bleiben für die Dinge, die einem begegnen, um dann darauf vor dem Hintergrund, was mir im Leben wichtig ist, reagieren zu können.
Wir ahnen schon, dass der Autor des obigen Beitrag eher ein „Adventling“ ist, schlechte Erfahrungen mit der Planwirtschaft gemacht hat und versucht gut und kreativ auf das zu reagieren, was kommt.
Aber wer mit den Bällen des Lebens jonglieren lernt, erkennt schnell, dass es ein Anfängerfehler ist, sich auf das Reagieren und Fangen zu fokussieren. Wichtig ist, den eigenen aktiven Impuls, das Werfen zu üben.
4. Auch im Reagieren auf die wechselhaften Ereignisse des Lebens, auf missliche Ablehnungsbescheide etc., kann ein guter Unterstützer*innen-Kreis und eine eigene klare Orientierung, was ich im Leben möchte, Gold wert sein.
Deshalb sollte eine persönliche Zukunftsplanung immer auch unabhängig von einem Leistungsträger erfolgen. In den Unterstützer*innen-Kreis werden Menschen eingeladen – die nicht qua Amt und Auftrag dort sitzen müssen wie bei einer Teilhabe- oder Gesamtplanung – sondern Familie, Freunde, Bekannte und auch Profis, die bereit sind mit der planenden Person gemeinsame Sache(n) zu machen. Die planende Person lädt ein, ist Gastgeber*in und bestimmt die Tagesordnung. Gerade in schwierigen Situationen, wenn mensch alleine nicht weiterkommt, kann ein guter Unterstützer*innen-Kreis hilfreich sein. Die Ergebnisse einer persönlichen Zukunftsplanung können übrigens gut – soweit erforderlich – in die offizielle Teilhabe- und Gesamtplanung einfließen, um die notwendigen Assistenzleistungen zu bekommen. Eine wichtige Assistenz kann auch die Assistenz zur persönlichen Lebensplanung sein, um Unterstützung dabei zu bekommen, herauszufinden, was mir wichtig ist und auf meinem Weg begleitet zu werden. Die persönliche Zukunftsplanung ist dafür eine prima Methode.
5. Ob jemand eine Vorstellung von dem hat, was ihm im Leben wichtig ist und zu ihm passt, hängt nicht maßgeblich von seinen intellektuellen Fähigkeiten ab. Ich habe sehr viele Menschen mit sogenannter kognitiver Beeinträchtigung getroffen, die besser als manch ein Professor wussten, worauf es ihnen im Leben wirklich ankommt und was sie für sich für Ziele haben. Einige Menschen mit multiplen Beeinträchtigungen können tatsächlich schwer ausdrücken und ausdenken, was sie im Leben wollen. Für sie ist es umso wichtiger, dass es einen vielfältigen Unterstützer*innen-Kreis gibt, der für sie eintritt und nach bestem Wissen versucht eine gute Gegenwart und Zukunft für die Person zu entwickeln. Die Ideen müssen dann im Tun erprobt werden, ob sie wie gedacht zu der Person passen – und dies gilt dann wieder für alle Menschen. Pläne kann man ändern, wenn sie sich als nicht passend erweisen.

Also – es hilft genauer zu sortieren, worum es geht – sonst wird der Beitrag schnell ein Beitrag mit Unsinn über Zukunftsplanung.

Michael Günter
Antwort auf  Stefan Doose
20.12.2019 20:03

Hallo Herr Doose,
unterschreibe ich sofort zu 100%.
Allerdings ist die Welt nicht so, wie sie ideal sein sollte.
Gerade der Personenkreis, auf den sie rekurrieren, hat doch in den seltensten Fällen einen solchen Unterstützerkreis (ich glaube Andreas Hinz war es der Ende der 90er diesen „circle of support“ nach Deutschland importiert hat) – und bei den stationär untergebrachten kognitivbeeinträchtigten Menschen, die aufgrund ihres Alters keine oder kaum noch Angehörige mehr haben, liegt der Wert eines solchen Circles bei Null. Und gerade bei diesem Personenkreis werden sich kaum Menschen finden, die gelernt haben ihre Interessen aktiv zu vertreten – auch 25 Jahre nach dem Selbstbestimmungshype.
Aus diesem Grunde ist es m.E. sinnvoll bei den Teilhabe-/Gesamtplanungen eben die Vertreter der Leistungsträger miteinzubeziehen – denn wer soll die Interessen dieser Menschen denn bitte vertreten? Die Leistungserbringer scheiden m.E. komplett aus, die Berufsbetreuer ebenso, also wer?

Stefan Doose
Antwort auf  Michael Günter
21.12.2019 21:22

Lieber Michael Günter,
es gibt tatsächlich leider viele Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen leben, und nur einen sehr kleinen oder keinen Unterstützer*innenkreis haben.
Hier muss das Ziel der professionellen Assistenz doch sein, im Sinne einer Beziehungsorientierung, den Kreis der bedeutsamen Menschen zu erweitern. Es hängt meist von den Menschen – nicht von ihrer Rolle ab – wer sich für die Person einsetzt und miteinbeziehen lässt, dies kann eine professionelle Assistent*in aus der Wohneinrichtung sein, eine gesetzliche Betreuer*in, ein Familienangehöriger, eine Mitbewohner*in, eine Teilhabeplaner*in, ehrenamtlich engagierte Personen… Wenn keiner da ist, sollte im Rahmen der Gesamt- bzw. Teilhabeplanung eine unabhängige Assistenz zur persönlichen Lebensplanung eingerichtet werden, um zumindest einen kleinen Kreis bedeutsamer Menschen und Aktivitäten aufzubauen. Hilfe, die Menschen nicht in Beziehung zu anderen Menschen bringt, ist für die Teilhabe wenig hilfreich.

Michael Günter
Antwort auf  Stefan Doose
25.12.2019 17:46

Hallo Herr Prof. Doose,
ich denke, wir sind weitestgehend auf einer Wellenlänge!
Dennoch: Kann es wirklich in einem geregelten Prozess darum gehen, dass ein MA einer Einrichtung seine definierte Rolle verlässt, um in
eine andere zu wechseln? Diesem obliegt ja im Alltagspraktischen schon die Bürde einer „doppelten Mandatschaft“…
Auch bei den gesetzlichen Betreuern habe ich so meine Zweifel, ob die diesem Punkt genug Aufmerksamkeit widmen (können) – wobei ich
sie natürlich zuvorderst in der Pflicht sähe – aber dazu müssten sie erstmal empowert werden!

Etwas ratlos lässt mich die Meinung von U. Niehoff zurück
(https://kobinet-nachrichten.org/2019/12/23/selbstbestimmung-statt-partizipation-in-der-gesamt-bzw-teilhabeplanung/).
Niehoff nimmt zwar mit seiner Forderung die altbekannte Selbstbestimmungdebatte wieder in den Fokus, die er seit 25 Jahren maßgeblich befeuert hat. Andererseits klinkt er sich mit einigen Teilen seiner Meinung aus der gesetzlichen Faktenlage aus.
Sätze ala: „Erstens sind Dienstleister der Behindertenhilfe nicht einfach ‚Wunscherfüller‘. Das wäre zu trivial.“, lassen mich kopfkratzend zurück…

Erstens geht es bei den Gesamt- und Teilhabeplanung gar nicht darum, was die Leistungserbringer anbieten, sondern um eine
neudeutsch Marktabfrage – was die Leistungserbringer „bringen wollen“, sehen wir Tag für Tag.
Zweitens: Ja, auch die Lebenshilfe, bei der Niehoff arbeitet, bietet seit Jahrzehnten „Wohnangebote“. Seit 20 Jahren gilt
in Hessen – derzeit noch – und galt in vielen Bundesländern, das Metzler-Verfahren als maßgeblich für die Hilfebedarfserhebung von
dem von mir avisierten Personenkreis. Hat man sich eigentlich dort schonmal in diesen 20 Jahren Gedanken darüber gemacht, wie und warum und welches Kreuz sie bei dem Item: „Entwickeln von Zukunftsperspektiven“ machen, oder nahm man diese Punkte bei der LH einfach nur mit?

VG
M. Günter

Sven Drebes
20.12.2019 00:38

Hat Herr Frickenhaus den Text verwechselt und den Kobinet-Nachrichten einen geschickt, der eigentlich für einen Newsletter für Heim- und Werkstattleiter gedacht war?

Aber Spaß beiseite, der Text geht sowohl im Großen und Ganzen als auch im Detail an der Realität vorbei.

1. Ja, Formulare mit 20, 30 oder 40 Seiten klingen erst mal katastrophal. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass darin viel freier Platz ist, um etwas in ganzen Sätzem einzutragen, und nur für wenige Menschen alle Fragen relevant sind.
2. NIEMAND (außer Vertreter der Behindertenhilfe mit eigennützigen Motiven) behauptet, dass der Gesamtplan nach §§ 117 SGB IX das Leben eines Menschen vollständig und bindend bestimmt. Er dient vielmehr dazu, heraus zu finden, was ein Mensch will und was er braucht, um das, was er will, tun (oder lassen) zu können.
3. Jeder Mensch kann äußern, was er will und nicht will. Manche brauchen Unterstützung dabei, es konkret zu fassen und / oder so auszudrücken, dass Fremde es verstehen. Dafür wurde die Möglichkeit geschaffen, vertraute Personen einzubeziehen.
4. Wie, wenn nicht durch Fragen an den behinderten Menschen, soll herausgefunden werden, was der Mensch will und braucht? Oder willl Herr Frickenhaus tatsächliich, dass Einrichtungsleiter und -Personal mit den Menschen (weiterhin) machen können, was sie wollen? Klar, es ist bequem, zum 237. Mal zum Spiel des örtlichen Fußball-Kreisligisten zu gehen. Es ist aber inakzeptabel, wenn Bewohner lieber zum Bundesligaspiel, zum Handball oder gar ins Kino wollen.
5. Der Gesamtplan hat nichts mit Persönlicher Zukunftsplanung zu tun. Letzteres ist ein Instrument des Empowerments, entwickelt in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Beides synonym zu verwenden und argumentativ nieder zu machen, ist unseriös.

im Übrigen stimme ich Thomas Künneke, Michael Günter und Rapidfire zu.

Michael Günter
Antwort auf  Sven Drebes
20.12.2019 19:41

Hallo Herr Drebes,
erlauben sie mir zu Punkt 5 eine kleine Anmerkung:
Die komplette Gestaltung des BTHG in Bezug auf die Teilhabe-, resp. Gesamtplanung ist im wesentlichen identisch mit einem Casemanagement-Prozeß. Eine, wenn nicht die wichtigste Grundlage vom CM ist das Empowerment; i.d.S. sehe ich durchaus Anknüpfungspunkte zwischen der Gesamtplanung und der persönlichen Zukunftsplanung.
Letztlich geht es bei der Gesamtplanung um die Bewilligung von Leistungen, die in Zukunft-liegende Bedarfe und Bedürfnisse abdecken sollen, personenorientiert und damit passgenau (eben nicht Kreisliga XY).
Ob die Zukunftsplanung dann letztlich erst im Gesamtplangespräch fixiert wird oder schon um Vorfeld fixiert wurde, ändert erstmal nichts – ohne die Idee, was ich brauche, wird wahrscheinlich wenig bewilligt werden (vom ethischen Aspekt, dass gewisse Zukunftswünsche doch eher „privater ´Natur“ sind und man sie ungern teilt, sehe ich hier mal ab, da ist wirklich ein schmaler Grat dazwischen…).

Sven Drebes
Antwort auf  Michael Günter
20.12.2019 23:04

Hallo Herr Günter,
ich stimme Ihnen zu, dass eine Persönliche Zukunftsplanung eine gute Vorarbeit für eine Teilhabe- bzw. Gesamtplanung ist. Allerdings fürchte ich, dass man die Gesamtplanung überfordert, wenn man erwartet, dass in deren Rahmen eine Persönliche Zukunftsplanung, die dem Namen gerecht wird, stattfinden kann.

Thomas Künneke
17.12.2019 23:07

Ich möchte die Diskussion ein wenig kontrovers erweitern.
Erst einmal ein anregender Artikel und stimmig für den intellektuellen weißen bevorzugten Mann mit Behinderung, lebend in einem akzeptierenden Umfeld, mit langen Abenden am Kamin, einem Gläschen Rotwein usw.
Stimmt Zukunft ist nicht planbar! Stimmt die Planungswut im Bereich der Leistungsträger notwendigen Unterstützungsleistungen unter dem neuen Pseudonym „Zukunftsplanung“ ist oft Fürsorgedenken in einem neuen Kleid!
Aber da gibt es jene, deren Zukunft genauso aussieht, wie die Gegenwart und Vergangenheit. Die Aufgrund ihres Labels, ihrer Stigmatisierung und sozialen Bedingungen längst aufgegeben haben zu Träumen, Meinetwegen nennen wir es wieder träumen zu dürfen eine veränderte Zukunft zu haben, auch wenn der Traum in der Gegenwart schöner oder anders war. Und hier sind wir gefordert, wenn diese Menschen selbstbestimmt wieder ein wenig dieser Träume in Zukunft umsetzen wollen und wenn sie sich dafür Unterstützung einfordern. Lassen wir uns nicht Begrifflichkeiten von jenen definieren, denen es nicht zusteht. Mit „Inklusion“ haben sie es schon fast geschafft.
…und noch ein Wörtchen zu dem intellektuellen weißen bevorzugten Mann mit Behinderung… ich hoffe, dass der Artikel sich ausschließlich an Kinder gewand hat. Bei Beziehungsarbeit mit volljährigen Menschen von Pädagogik zu sprechen, ist das Gleiche, als ob er dem*der armen Behinderten über die Harre streichelt und sagt, es wird alles gut, lass das mal die Großen machen. „Pädagogik“ ist in Beziehung auf Selbstbestimmung die große Schwester von Fürsorge.

Michael Günter
15.12.2019 19:20

Hmm,
Profis die vor dekaden ihre Ausbildung gemacht haben…Beziehungsarbeit!
Jaja, aber das hat nichts mit Pädagogik zu tun! Vor 30 Jahren gab es zu dem Thema schonmal eine Studie von Elbing, die belegte das Beziehungsarbeit mit absteigender Qualifikation signifikant immer höher als Kernelement der eigenen Tätigkeit bewertet wurde.
Das Problem liegt doch schon im Begriff, der etwa gleichgut operationalisierbar ist, wie ICF-basierte Zukunftsplanung…im BTHG wurde ja noch nichtmal festgelegt, ob sich Bedarfserfassungsinstrumente auf die ICF-Items beziehen müssen oder nur auf die ICF-Kategorien.
Das Problem der ICF ist dabei jedoch, dass sie zwar festzustellen behauptet, wo ein Bedarf liegt, allerdings gibt es noch keine „Anleitung“ welches konkrete Handeln den Bedarf decken soll – dies soll irgendwann mal in der ICHI folgen, solange ist das Instrument ein stumpfes Schwert und ne Worthülse wie Inklusion, Beziehungsarbeit und etliche andere…
Bevor jetzt einer schimpft, ja Beziehungsarbeit ist eine notwendige Bedingung für pädagogisches Handeln – allerdings keine hinreichende!
Wesentliches Kriterium für ein qualitativ gutes pädagogisches Handeln ist die Form, wie über den Inhalt der Beziehung reflektiert wird, es geht also um „Beziehunsgreflektionsarbeit“, die ihren Entstehungskontext selbstverständlich mitumfasst – ansonsten ist paternalistischen Handeln Tür und Tor geöffnet – und davon hatten wir die letzten Hundert Jahre genug und eben aus diesem Grunde setzt sich die Behindertenselbstvertretung seit Jahrzehnten auch für die Möglichkeiten ein, die jetzt mit dem BTHG realiserbar werden/erscheinen (ob aus gutgedacht irgendwann gutgemacht wird, steht erstmal noch auf einem anderen Blatt…).
Über ihre persönliche Einschätzung der kognitiven Möglichkeiten von kognitivbeeinträchtigen Menschen möchte ich mich äußern…

Dirk Hentschel
15.12.2019 14:30

Nein hier ist nichts überzogen! Vergessen wurde jedoch zu erwähnen das am Ende dieses Prozesses auch noch ein Mehrkostenvorbehalt drohen kann – welcher alles zunichte macht! In Fall unserer Tochter, kognitiv eingeschränkt, reicht dann der Behörde allein die Tatsache das ähnlich behinderte Menschen im Heim leben – und allein damit die Zumutbarkeit gegeben ist! Und nix anderes hat Herr Spahn jetzt bei intensiv beatmeten Menschen auch vor! Menschenwürde spielt im Neoliberalismus keine Rolle…..

Rapidfire
Antwort auf  Dirk Hentschel
15.12.2019 16:31

Ich habe bei mir in der häuslichen Assistenz einige Menschen mit kognitiven Einschränkungen und die können sowohl ihre Lebenssituation, Selbstreflektion und teilweise komplexe Gedankenstrukturen auch analytisch, besser durchführen als so manch gesunder Mensch. Für Asberger erkrankte ist die im Beitrag dargestellte Situation eher diskriminierend. Die werden dadurch in eine Schublade gesteckt. Da gehören sie aber nicht hin. Die haben eine Intelligenz, die weit über dem liegt, was so manch anderer meint zu haben.
Und was hat die Intensivpflege von Spahn jetzt mit dem Artikel zu tun?

Dirk Hentschel
Antwort auf  Rapidfire
15.12.2019 17:59

Kostenreduzierung – die Würde des Menschen ist nebensächlich!

Patricia Koller
15.12.2019 13:50

Wunderbar auf den Punkt gebracht, welch ein übergriffiger Blödsinn da mit den Betroffenen veranstaltet wird.
Die Behördenabhängigen sind gezwungen, diese erniedrigende Prozedur über sich ergehen zu lassen, damit sie weiter existieren können.
Wer Pech hat, gerät dabei an feindselige Sachbearbeiter, die einem dann wie die Pest am Hals kleben und in abgrundtiefer Bosheit das Leben in eine Richtung manipulieren, die das Behördenopfer gar nicht will.

Rapidfire
Antwort auf  Patricia Koller
15.12.2019 16:30

Diese „erniedrigende Prozedur“ muss jeder über sich ergehen lassen. Der Status spielt dabei keine Rolle.

Michael Günter
Antwort auf  Patricia Koller
15.12.2019 19:28

Na,
das ist aber etwas überzogen.
Früher wurde nach Aktenlage entschieden und nicht gefragt – war das i.E. besser?
Es muss ja keiner Sozialhilfe beziehen, durch das BTHG wurde dieser Aspekt sogar nochmal verschärft: Stellen sie keinen Antrag, bekommen sie auch nichts!
Ganz ehrlich, wir reden hier über eine Versicherungsleistung: Gehen sie zum Arzt, wenn sie krank sind? Und was sagen sie da, wenn der fragt, was ihnen fehlt? Wenn sie nichts sagen, können sie zuhause bleiben oder werden zum HNO oder Neurologen weiterverwiesen, weil sie nicht sagen können…

Rapidfire
15.12.2019 13:15

Viele der hier beschriebenen Lebensereignisse haben erst einmal nichts mit Behinderung zu tun, sondern sind Lebensereignisse, mit denen jeder Mensch konfrontiert ist und trotzdem ist die Zukunft planbar. Für jeden, denn wenn man sich Ziele setzt und diese auch erreichen will, dann kann man diese auch erreichen und zwar mit oder ohne Behinderung. Viele meiner Lebensziele habe ich erst zu dem Zeitpunkt erreichen können, als ich meine Behinderung erlangt habe. Behinderung ist keine Einbahnstraße, sondern oft auch eine neue Chance.

Der ganze Artikel ist schon überzogen. Das man sich gegenüber den Behörden offenbaren muss, ist bei jeder Leistung die der Staat erbringen soll, normal. Dabei spielt es keine Rolle, die/der Antragsteller*in behindert ist, oder nicht.

Spätestens bei den Sätzen „Über die eigene Zukunft nachzudenken, setzt die Fähigkeit zur Selbstreflektion und zum abstrakten Denken voraus. Beides ist in der Regel bei kognitiv beeinträchtigten Menschen nicht sehr ausgeprägt vorfindbar.“ ist für mich aber schluss, liebes Kobinet- Team. Das ist gegenüber jenen mit kognitiven Einschränkungen schon beleidigend und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, was ihr hier macht.

Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind sehr wohl in der Lage Selbstreflektion zu betreiben oder komplex/abstrakt zu denken. Bei bestimmten Erkrankungen (Beispiel Asberger) kann es zu kognitiven Einschränkungen kommen und trotzdem Hochbegabungen mit abstrakten (für viele zu abstrakt) Denkmustern kommen.

Von einer Nachrichtenseite für Menschen mit Behinderung, die Tagesaktuell berichten will, hätte ich anderes erwartet. Ich werde zukünftig hier nicht mehr lesen.